Die Charta der Grundrechte der EU
In: Menschenrechte, universelle Grundrechte und Demokratie, S. 55-66
Abstract
Die Grundrechte-Charta der EU wurde am 12. Dezember 2007 in Straßburg von den Präsidenten des Europäischen Parlaments und der Kommission sowie den Regierungschefs der 27 Mitgliedstaaten unterzeichnet und wird inzwischen auch vom Europäischen Gerichtshof für seine Entscheidungen herangezogen, obwohl das Ratifikationsverfahren zum Vertrag von Lissabon noch nicht abgeschlossen ist. Zwar gilt bis dahin noch nicht der neue Art. 6 Abs. 1 EUV, wonach die Charta der Grundrechte und die Europäischen Verträge rechtlich gleichrangig sind. Aber eine genauere Analyse der 54 Artikel ergibt, dass fast alle entweder inhaltlich mit der von allen Mitgliedstaaten anerkannten Europäischen Menschenrechtskonvention übereinstimmen oder aber sich aus bereits geltendem EG- und EU-Recht und der Rechtsprechung dazu oder schließlich aus den gemeinsamen Verfassungsüberlieferungen der Mitgliedstaaten ergeben. Der Autor stellt als ehemaliges Mitglied des EU-Grundrechtekonvents und des EU-Verfassungskonvents die Charta der Grundrechte der Europäischen Union näher vor, die seines Erachtens das Herzstück eines zukünftigen europäischen Verfassungsrechts bildet. (ICI2)
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