Sammelwerksbeitrag(gedruckt)2005

Wahl ohne Auswahl?: Probleme des deutschen Wahlrechts im europäischen Vergleich

In: Die deutsche Krankheit: organisierte Unverantwortlichkeit?: Beiträge auf der 7. Speyerer Demokratietagung vom 28. bis 29. Oktober 2004 an der Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer, S. 73-80

Abstract

Die personellen Wahlaspekte werden in der aktuellen Diskussion vor allem unter zwei Stichworten behandelt: "Personenwahl" und "Präferenzstimmen". Als Personenwahl oder individuelle Wahl wird die Wahl zwischen Einzelkandidaten unterschiedlicher Parteien verstanden - eine Wahlform, die den Parteien die Auswahl ihrer (internen) Kandidaten belässt. Von Präferenzstimmen wird hingegen gesprochen, wenn die Wähler das Recht haben, unter mehreren Kandidaten einer Partei einen oder mehrere auszuwählen. Die rechtlich bedingte Fähigkeit der Wähler, über die personelle Zusammensetzung von Parlamenten zu entscheiden, lässt sich mit dem Begriff "Personalisierungskompetenz" umschreiben. Diese fehlt in Wahlsystemen, in denen nur starre Parteienlisten zur Wahl stehen, völlig. Kann der Wähler lediglich zwischen einzelnen Kandidaten unterschiedlicher Parteien wählen, ist seine Personalisierungskompetenz gering. Das Präferenzstimmrecht schließlich gibt dem Wähler große Personalisierungskompetenz. Was leisten nun Wahlsysteme mit großer Personalisierungskompetenz des Wählers? Diese Frage wird im vorliegenden Beitrag erörtert, wozu auch ein EU-Ländervergleich vorgenommen wird. In diesem Zusammenhang wird die Frage aufgeworfen, ob der starke EU-Staat Deutschland die anderen Mitgliedsländer auf seinen partizipationsarmen Kurs bringen oder sein Wahl- und Abstimmungsrecht dem europäischen Partizipationsstandard anpassen wird. (ICI2)

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