Polizei in der Kommune
In: Die Polizei der Gesellschaft: zur Soziologie der inneren Sicherheit, S. 303-319
Abstract
Polizeipolitik auf der operativen Ebene ist in erster Linie Lokalpolitik. In der Kommunalpraxis arbeitet eine Polizei, die den fließenden und ruhenden Verkehr regelt, die Bußgelder beibringt, die Verkehrserziehung für Kinder anbietet, die Großveranstaltungen und Bauvorhaben flankierend absichert - die also "dienstleistend" und allenfalls mild sanktionierend auftritt. Der robuste Kern der Polizeigewalt, die Ausübung des Gewaltmonopols durch Zwangsmittel und die Erforschung von Straftaten, bleibt dem "vor Ort" nicht tangierten Eigenbereich der Landesverwaltung "Polizei" überlassen. Der vorliegende Beitrag diskutiert zwei Wege, mit der sich die kommunale Politik wieder auf die Polizei als Agentur der Kriminalitätskontrolle in der Gemeinde zu bewegt: Zum einen kann sie ihre "Staatsseite" hervorkehren und an der Schaffung von Eingriffs- und Sanktionierungsgrundlagen (z.B. über Satzungen) mitwirken, zum anderen kann sie ihre "Gesellschaftsseite" akzentuieren und die koordinierende Einbindung von Bürgern und Organisationen verfolgen. Die beiden Alternativen existieren heute im Gewand kriminalpolitischer Schlagworte: "zero tolerance" versus "kommunale Kriminalprävention". Von diesen beiden Bestrebungen ist allerdings nur die erste über das Schlagwortstadium hinaus gediehen. Einige Kommunen haben die vermeintliche Bevölkerungsnachfrage nach einer "sauberen und sicheren Stadt" in der Gestalt von sanktionsverdichtenden Satzungen der "zero tolerance" beantwortet. (ICA2)
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