Sammelwerksbeitrag(gedruckt)2001

Von der Ausländerbetreuung zur Migrationssozialarbeit

In: Einwanderungsland Deutschland: neue Wege nachhaltiger Integration, S. 195-212

Abstract

Der 1955 mit Italien geschlossene Anwerbungsvertrag führte dazu, dass erstmals Menschen freiwillig nach Deutschland einwanderten. Die Integrationsproblematik wurde erstmals zu Beginn der 1970er Jahre thematisiert und bis in die 1980er Jahre hinein vor allem unter dem Gesichtspunkt der Assimilation diskutiert. Mit dem Anwerbestopp 1973 kam es zu einer Intensivierung des Familiennachzugs und einer Verstetigung des Niederlassungsprozesses. Der Aufgabenrahmen der Sozialdienste in diesem Zusammenhang wurde erst 1984 mit den "Grundsätzen für die Sozialberatung" schriftlich niedergelegt. Mit dem Zusammenbruch der UdSSR und der Auflösung der bipolaren Weltordnung kam es Anfang der 1990er Jahre zu grundlegenden Veränderungen bei der Zuwanderung von Spätaussiedlern und beim Asylzuzug. Die Migrationssozialarbeit arbeitete nun vor allem in folgenden Bereichen: Erwerb der deutschen Sprache, Ausbildung und Beruf, Zugang zu den sozialen Sicherungs- und Versorgungssystemen, Wohnen, verlässliche Zukunftsplanung. Mit den neuen "Grundsätzen für die Sozialberatung" von 1999 wird die bisherige Nationalitätenorientierung aufgegeben und den Beratungsstellen stärker als bisher eine Mittlerfunktion zugeschrieben. (ICE)

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