Volk - Ethnie - Stamm - Land - Nation: Begrifflichkeiten in Ethnologie, Politik und Recht
In: Minderheiten, Autonomie und Selbstbestimmung: Kollektiv- und Individualrechte von Minderheiten und die Menschenrechte, S. 33-42
Abstract
Zur Definition der Begriffe werden verschiedene Abgrenzungen wie das Verhältnis von Nation zu Staat,von Nation zu Volk wie auch unterschiedliche Definitionen von Capotorti, Ermacora erläutert und die Unterscheidung in Kulturnation und Staatsnation vollzogen. Weiterhin wird in unterschiedliche Arten wie religiöse, rassische, sprachliche und nationale Minderheiten differenziert. Der Minderheitenschutz der Charta der Vereinten Nationen regelt das Selbstbestimmungsrecht im Rahmen der Abgrenzung des Volks zur Minderheit. Die vom Europarat eingesetzte European Commission for Democracy through Law soll die Abgrenzung zwischen Kollektivrechten und die nationale Minderheiten schützenden Individualrechte regulieren. Die Konzeptionen des Kollektivrechts basieren auf der Überzeugung, daß die Identität eines Menschen auch überindividuell-kollektiv geprägt ist. Internationale Schutzgarantien könnten einen Beitrag dazu leisten, daß die ethnischen Auseinandersetzungen dauerhaft beendet werden und durch Gerechtigkeit Stabilität gesichert ist. (ICB)
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