Probleme eines besonderen humanitären Schutzes für De-facto-Flüchtlinge
In: Zuwanderungspolitik in Europa: nationale Politiken ; Gemeinsamkeiten und Unterschiede, S. 107-122
Abstract
Der vorliegende Beitrag befaßt sich mit der Problematik der De-fakto-Flüchtlinge, die nicht die Voraussetzungen der Genfer Flüchtlingskommission oder einzelstaatlicher Asylgewährung erfüllen, denen aber aus humanitären Gründen ein Aufenthaltsrecht zugebilligt wird. Der Autor konturiert Probleme des besonderen humanitären Schutzes für De-fakto-Flüchtlinge, auf die er Reflexionen über ein koordiniertes Vorgehen in der EG bezieht. Thematisiert wird im einzelnen: (1) Der Begriff der De-fakto-Flüchtlinge im Völkerrecht; (2) die Bedeutung des Non-Refoulement-Grundsatzes; (3) die Rechtslage in den EG-Mitgliedsstaaten bezüglich De-fakto-Flüchtlingen; (4) Vorschläge für humanitäre Schutzpolitiken der EG-Mitgliedsstaaten. (psz)
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