Sammelwerksbeitrag(gedruckt)1992

Die Verteilung der Kompetenzen zwischen Staat und Autonomen Gemeinschaften

In: Der Staat der Autonomen Gemeinschaften in Spanien, S. 103-124

Abstract

Das in der spanischen Verfassung von 1978 entworfene System der Kompetenzverteilung zwischen Staat und Autonomen Gemeinschaften kann nur verstanden werden, wenn man berücksichtigt, daß Spanien einer der ältesten und am stärksten durch die unitarisch-zentralistische Tradition geprägten Staaten Europas ist. Auf der Grundlage der Verfassung von 1978 hat Spanien einen tiefgreifenden Prozeß der territorialen Neustrukturierung begonnen, wobei noch nicht bestimmt ist, wie weit die Neuorganisation der territorialen Gewaltenteilung vorangetrieben werden soll. Die Frage der Kompetenzverteilung wurde vom Verfassungsgeber weit weniger eindeutig behandelt, als es im vergleichenden Recht normalerweise üblich ist. Der Beitrag analysiert, wie sich die mangelnde Klarheit des Verfassungsgebers auf die verschiedenen Autonomiestatuten auswirkte und zu welchen Konflikten die Unklarheiten führten. Die Rechtsprechung des Verfassungsgerichts gewann deshalb eine besondere Bedeutung. (pka)

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