Der alte und der neue Hochschulbau - die immerwährende Gemeinschaftsaufgabe
In: Die Gemeinschaftsaufgaben von Bund und Ländern in der Wissenschafts- und Bildungspolitik. Analysen und Erfahrungen., S. 195-214
Abstract
Der Bereich gemeinsamer Investitionstätigkeit von Bund und Ländern [bei "Forschungsbauten"] steht im Fokus der folgenden Ausführungen. Daneben ist aber auch das finanzielle Auslaufen des alten Hochschulbaus nach Art. 91a GG a. F. im Art. 143c GG in den Blick zu nehmen - hier erhalten die Länder über einige Jahre hinweg pauschale Zuweisungen des Bundes für ihre baulichen Investitionen jenseits von Forschungsbauten. Im Weiteren werden die Gründe für die Streichung der Gemeinschaftsaufgabe Hochschulbau aus dem Art. 91a GG identifiziert, die zur Zeit geltenden Regelungen dargestellt und die Unterschiede zwischen Alt und Neu vermessen werden, um daraus Perspektiven für die weitere Gestaltung dieses Politikbereiches zu gewinnen. (DIPF/Orig.).
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