Agrarstrukturpolitik / Kooperation / Gesellschaftsform, Besteuerung
In: Sozialwissenschaftliche Informationen für Unterricht und Studium: sowi, Band 2, Heft 4, S. 129-132
Abstract
Hauptzweck des Vertrages zur Gründung der EG 1957 war die Schaffung eines gemeinamen Agrarmarktes. Konzentrierte sich die gemeinsame Agrarpolitik zunächst ganz auf den Markt - Preise, Finanzierung, Stabilisierung, Außenschutz etc. - wandte die EG sich ab 1968 mit dem Mansholtplan zur Reform der Landwirtschaft einer gemeinsamen Strukturpolitik zu, in deren Mittelpunkt Produktionseinheiten standen, die sich zu modernen landwirtschaftlichen Unternehmen zusammenschließen sollten. Klassisches Ziel der Agrarstrukturpolitik war, durch Produktivitätssteigerung zur Einkommensverbesserung der Landwirte beizutragen. Hauptproblem der Agrarstrukturverbesserung ist die Schaffung genügend großer und wirtschaftlich erzeugender Produktionseinheiten und qualitativhochwertiger und großer Angebotsposten. Dies erhofft man durch kooperative Unternehmensformen, die den unterschiedlichen regionalen Verhältnissen angepaßt sind. Festzustellen war jedoch, daß mit Kooperationen nicht nur ökonomische und rechtliche Probleme sondern auch psycho-soziale Hemmnisse verbunden sind. So ist es zum einen wichtig, zunächst die psychischen und sozialen Voraussetzungen für eine Kooperative zu schaffen, und zum anderen den Kooperativen eine Rechts- bzw. Gesellschaftsform zu ermöglichen, die gegenüber der einzelbetrieblichen Wirtschftsweise keine Benachteiligung beinhaltet. Der Verf. untersucht im besonderen die mit den einzelnen Gesellschaftsformen - OHG, KG, stille Gesellschaft - verbundenen steuerlichen Probleme. (JM)
Themen
Sprachen
Deutsch
ISSN: 0340-2304
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