Article(print)2004

Der informierte Abgeordnete: die Informationspflicht der Regierung als "Bringschuld" gegenüber dem Parlament

In: Der Staat: Zeitschrift für Staatslehre und Verfassungsgeschichte, deutsches und europäisches öffentliches Recht, Volume 43, Issue 4, p. 511-541

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Abstract

Das Bundesverfassungsgericht hat ausgeführt: "Für das politische Schicksal des Abgeordneten ist der Grad seiner Informiertheit von entscheidender Bedeutung. Nur wenn er über die parlamentarischen Vorhaben so umfassend wie möglich unterrichtet ist und sich deshalb auf sie einstellen kann, vermag er seine politischen Wirkungsmöglichkeiten voll auszuschöpfen." Der vorliegende Beitrag kommentiert diese bundesverfassungsgerichtlich bestätigten Antwortpflicht der Bundesregierung auf Anfragen der Parlamentarier sowie bei Ausübung des Zitierrechts. Sie ist als eine "vorauseilende Informationspflicht" des Kontrollierten notwendig, um der "parlamentarischen Ahnungslosigkeit" Herr zu werden. Soll das Parlament seine Aufgaben noch sachgerecht wahrnehmen können, muss es die Möglichkeit haben, an den Informationen der Regierung zur rechten Zeit zu partizipieren. Indes: Deutschland ist stets ein Land der Regierung gewesen. Die Lehre vom Regierungsbegriff hat hier ihre bedeutendsten Vertreter gefunden. Der Staat neigt also dazu, sich dem rechtsstaatlichen Rationalismus zu entziehen. Der Rechtsstaat kontrolliert die Staatsgewalt jedoch zum Schutz des Bürgers und daher vornehmlich in ihrer Außenwirkung. Normen und Gerichtsentscheidungen betreffen folglich die Verwaltung als Fassade der Regierung. In den hinteren Bereich des Regierens aber dringen nur obiter dicta, staatliche Theorien oder politische Kritik, und das, obwohl vor allem staatliche Planung und Leitung aus Impulsen des Regierungsbereichs erwachsen: "Deshalb muss der Schleier gelüftet und die Regierung als Vorbereiter und Motor des Verwaltungshandelns erfasst werden."(ICA2)

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