Aufsatz(elektronisch)2002

'Schundliteratur' und Jugendschutz im Ersten Weltkrieg: eine Fallstudie zur Kommunikationskontrolle in Deutschland

In: Kommunikation _372 Gesellschaft: Journal für alte und neue Medien aus soziologischer, kulturanthropologischer und kommunikationswissenschaftlicher Perspektive, Band 3, S. 22

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Abstract

"Im Ersten Weltkrieg verkündeten die Militärbefehlshaber im Deutschen Reich aufgrund ihrer Ausnahmevollmachten Jugendschutzerlasse; sie schlossen das Verbot von 'Schundliteratur' ein. Der Beitrag untersucht die Auseinandersetzung um die Ausgestaltung der Erlasse; daran waren neben Militär und Innenverwaltung Verleger und Aktivgruppen von Schundkämpfern v.a. aus der Lehrerschaft beteiligt. Dabei erweist sich angesichts der komplexen und widersprüchlichen Bemühungen um Kommunikationskontrolle in der Massendemokratie ein Verständnis von Zensur, das nur auf Repressivmaßnahmen im Interesse politischer Machtzentren ausgeht, als ungenügend. Den Dimensionen literaturpädagogischer Erziehungsdikatur wird man damit ebensowenig gerecht wie der überraschenden Legitimierung von 'Volksliteratur' durch die preußische Polizei wegen ihrer psychischen Entlastungsfunktion und den zukunftsweisenden Absprachen zwischen Innenbehörden und Verlegern mit dem Ziel ideologischer Regulierung von Populärliteratur. Die dargestellten Strategien zum 'literarischen Jugendschutz' berührten Probleme, die bis heute weder politisch noch kulturanalytisch befriedigend geklärt sind." (Autorenreferat)

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