Ethnische Minderheiten im Völkerrecht
In: Berliner Debatte Initial: sozial- und geisteswissenschaftliches Journal, Band 10, Heft 4/5, S. 135-139
Abstract
Der Beitrag arbeitet heraus, daß und wie das Völkerrecht der Gegenwart den Schutz und die Förderung der Menschenrechte von Angehörigen ethnischer Minderheiten in seine Regelungsbereiche aufgenommen hat. Ethnische Minderheiten innerhalb eines Staates leben nicht in einem rechtsfreien Raum. Die Selbstermächtigung von Staaten oder Militärallianzen zum gewaltsamen, gar militärischen Eingreifen in die nationalen und internationalen Beziehungen sind Akte von Willkür, nicht Recht, sondern Bruch des Rechts, blankes Unrecht, das zuweilen die Form von Verbrechen annimmt, von Kriegsverbrechen. Der Autor schlußfolgert: Aber weder durch Vertreibungen noch durch Bombardements entsteht neues und schon gar nicht besseres Recht. Im Gegenteil: Rechtsbruch ist keine Rechtsquelle. Jedenfalls nicht in einem für Veränderungen offenen Rechtssystem. (pre)
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Deutsch
ISSN: 0863-4564
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