Aufsatz(gedruckt)1990

Frauenerwerbstätigkeit und Ehescheidungsrisiko

In: Frauenforschung: Informationsdienst d. Forschungsinstituts Frau und Gesellschaft, IFG, Band 8, Heft 3, S. 32-43

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Abstract

"Entgegen der einleitend zitierten Behauptung, die Erwerbstätigkeit der Ehefrau würde das Scheidungsrisiko erhöhen, wurde zunächst dargestellt, daß - umgekehrt - unsere Daten zeigen, daß eine Instabilität der Ehe häufig die berufliche Wiedereingliederung von Vollzeit-Hausfrauen bedingt hat, und zwar aus den verschiedensten - z.T. sogar konträren - Gründen. Der Satz, daß Hausfrauen-Ehen stabiler wären, konnte schon auf statistischer Ebene widerlegt werden. Zuweilen - so wurde weiterhin gezeigt - kann sogar durch ihre Struktur ein Ehescheidungsrisiko mit vorprogrammiert sein, nämlich z.B. dann, wenn durch den Grund der Aufgabe der Erwerbstätigkeit und der Übernahme der Vollzeit-Hausfrauenrolle eine 'Belastungsspirale' ausgelöst wird. Aber insgesamt gilt: Aus dem alleinigen Tatbestand, ob eine Frau 'Hausfrau' ist, kann nicht per se auf ein höheres Ehescheidungsrisiko geschlossen werden. Gleiches gilt für die erwerbstätige Ehefrau. Jedoch können bei Ehen mit erwerbstätiger Frau bestimmte Bedingungen Verstärkereffekte besitzen (wie z.B. an der traditionellen innerfamilialen Arbeitsteilung gezeigt wurde) oder sie können die Ehescheidung erleichtern - wie z.B. das eigene Einkommen den Wegfall zwanghafter Kohäsion bewirken kann. Alle präsentierten Daten widersprechen aber der von vielen Autoren - wie eingangs dargelegt - behaupteten Kausalbeziehung zwischen Erwerbstätigkeit der Frau und Scheidungsrisiko. Man möchte deshalb die Frage stellen, warum derartig einfache Zusammenhänge überhaupt konstruiert und behauptet werden und ob nicht Goode (1967:92) in diesem Zusammenhang zuzustimmen ist, der behauptete, daß mit der Frage nach den Ursachen von Ehescheidungen häufig eine moralische Nuance verknüpft wird. Allzu oft wird nämlich mit dem 'Fahnden'nach der 'Ur'-Sache von Ehescheidungen ein gewisses 'Täterdenken' verknüpft und allzu leicht dann gruppenspezifische Merkmale - wie das der Erwerbstätigkeit von Ehefrauen - als 'verantwortlich' wahrgenommen. Einer Ehescheidung liegt aber nie eine einzige 'Ur'-Sache zugrunde, sondern sie ist immer nur multikausal erklärbar." (Autorenreferat)

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