Aufsatz(elektronisch)2001

Preußens Bedeutung für die Entwicklung des Rechtsstaates in Deutschland

In: Politische Studien: Orientierung durch Information und Dialog, Band 52, Heft 377, S. 39-50

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Abstract

Seit Mitte des 18. Jahrhunderts stand Preußen im Zentrum der Entwicklung Deutschlands zum Rechtsstaat. Nach heutigem Verständnis ist der Rechtsstaat ein Gesetzesstaat, in dem (1) Gesetze und nicht Menschen herrschen, (2) nur auf Grund eines Gesetzes in Freiheit und Eigentum eingegriffen werden darf, (3) unabhängige Gerichte die Streitigkeiten zwischen Bürgern und zwischen Bürger und Staat entscheiden, (4) Rechtssicherheit und Vertrauensschutz herrschen, (5) Gewaltenteilung verwirklicht ist und in dem ein Mindestmaß an Gleichheit und Freiheit herrscht. Zunächst beschreibt der Autor die Emanzipation der Justiz bis zur Konstituierung des Rechtsstaates durch Rechtsprechung. Danach wird auf rechtsstaatliche und die Freiheit schützende Grundsätze im Preußischen Allgemeinen Landrecht eingegangen. Im Anschluss daran beleuchtet der Autor das hohe Beamtentum als das treibende Element rechtsstaatlicher Reform. Abschließend wird die Ambivalenz von Rechtsstaat und Demokratie untersucht. Es wird deutlich, dass die Antwort auf die Frage, welche Bedeutung Preußens Entwicklung zum Rechtsstaat für den heutigen, vom Grundgesetz verfassten Rechtsstaat in Deutschland hat, nicht leicht ist. Sicherlich lassen sich einzelne Verbindungslinien ziehen. Eine rechtliche Kontinuität zwischen der Entwicklung Preußens zum Rechtsstaat und der modernen Rechtsstaatlichkeit in Deutschland besteht jedoch nicht. Dem stehen die zahlreichen Brüche in der politisch-rechtlichen Entwicklung Deutschlands entgegen. (ICD)

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