Aufsatz(gedruckt)1981

Hundert Jahre Sozialversicherung in Deutschland

In: Aus Politik und Zeitgeschichte: APuZ, Band 47, S. 3-20

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Abstract

"Am 17. November 1881 erging die 'Kaiserliche Botschaft', in der die Verpflichtung des Staates betont wurde, sich in höherem Maße als bisher seiner hilfsbedürftigen Mitglieder anzunehmen. Im Anschluß daran wurden bis 1889 die drei grundlegenden Sozialversicherungsgesetze verabschiedet; sie betrafen die 'klassischen' Sozialversicherungszweige (Kranken-, Unfall- und Rentenversicherung). Damit leitete der deutsche Staat relativ früh die planmäßige Übernahme der Existenzsicherung durch staatliche Geld-, Sach- und Dienstleistungen anstelle nichtstaatlicher Formen sozialer Sicherung ein. Der Beitrag geht auf die ökonomischen und innenpolitischen Entstehungsvoraussetzungen der deutschen Sozialversicherung ein und hebt Bismarcks Sonderstellung auch auf dem Gebiet der Sozialversicherung hervor. Den Schwerpunkt bildet die Darstellung der Geschichte der Sozialversicherung anhand der Gesetzgebung. Sie verdeutlicht, daß die deutsche Sozialversicherung organisatorisch-institutionell ihre Identität bewahrt hat (gegliedertes System und Selbstverwaltung). Inhaltlich lassen sich Expandierung (Ausdehnung der Sozialversicherung auf immer weitere Bevölkerungskreise) und Leistungsverbesserung als säkulare Trends eines allmählichen Veränderungsprozesses feststellen. Dieser Prozeß inhaltlicher Veränderung verläuft nicht widerspruchsfrei und ist in seiner Gesamtheit kaum noch durchschaubar (Systemschwächen). Den Bemühungen um größere Rationalität auf dem Gebiet sozialer Sicherheit steht gegenwärtig eine mehr oder weniger radikale Wohlfahrtsstaatskritik gegenüber. Außer Frage sollte jedoch stehen, daß der Bürger vor den typischen Lebensrisiken dauerhaft und stabil nur durch eine staatliche Organisation wie die solidarische Sozialversicherung geschützt werden kann." (Autorenreferat)

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