Eigentums- und Besitzwechsel und ihr Einfluss auf die Kulturlandschaftsentwicklung, dargestellt am Beispiel des Gutes Duckwitz im Raum Tessin-Gnoien in Mecklenburg-Vorpommern
In: Kulturlandschaften als Herausforderung für die Raumplanung: Verständnisse - Erfahrungen - Perspektiven, S. 221-241
Abstract
Bei der deutschen Besiedlung Mecklenburgs im 13. Jahrhundert wurde die Flur in Hufen den
Bauern und Lokatoren zugeteilt. Die Auswirkungen des Dreißigjährigen Krieges förderten
die Ausbildung von Gütern durch die Ritterschaft. Die Einführung der Koppelwirtschaft erforderte
die Aufgabe der bisherigen Flurform und führte zum Bauernlegen. Erste Änderungen
der neuen Flurform begannen1919 mit der Aufsiedlung von Gütern. Die Bodenreform 1945
schuf neue Verhältnisse, die mit der Kollektivierung wieder zurückgenommen wurden. Durch
Meliorationsmaßnahmen wurde in den 1970er-Jahren schwerwiegend in die Kulturlandschaft
eingegriffen. 1990 wurde die Eigentumsstruktur der Bodenreform wiederhergestellt, wobei
der Anteil des Staates rund 50 Prozent beträgt. Die großen Agrarflächen bilden nicht die
kleinteiligen Eigentums-, sondern die Besitzverhältnisse ab. Die öffentliche Hand beachtet
§ 2 Abs.2 Nr. 13 ROG weder als Eigentümer der Gutsanlagen noch bei deren Privatisierung.
Dies führt zu Nutzungskonflikten, Leerstand und Verfall.
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