Die Lehre vom Rechtszeichen: Entwurf einer allgemeinen Rechtslehre
In: Schriften zur Rechtstheorie Band 283
In: Duncker & Humblot eLibrary
In: Rechts- und Staatswissenschaften
Entworfen wird eine allgemeine Rechtslehre unter spezieller Perspektive. Ausgangspunkt ist das Versagen der deutschen Justiz, ein Zeichen gegen die Rechtsbeugung der NS-Zeit zu setzen. Das Rechtszeichen wird auf Grundlage der allgemeinen Semiotik von Charles S. Peirce so vorgestellt, dass damit auch interne Gesichtspunkte der Normbildung und Akzeptanz, die literarische Verarbeitung (Kleist, Kafka, Schreber, Klaus Mann u.a.) und schließlich die mediale Erscheinung in Akten und Verhandlungen erfasst werden. Das praktizierte Recht im »Justizdispositiv« wird anhand des Verfahrensgangs veranschaulicht und diskutiert anhand teilweise berühmter Einzelentscheidungen. Am Ende stehen Grundbegriffe der klassischen Methodenlehre: Norm und Fall ebenso wie Methode und Verfassung. Am Beispiel sieht man, dass Rechtszeichen nicht immer auch gerechte Zeichen sind. / »The Sign of Law« -- On the basis of general jurisprudence theoretical aspects of Peirce-specific trichotomies are developed. They lead from the firstness of leading cases to the secondness of well known court decisions and produce judicial habits opening a process of recursive operations using this formula