Saisonarbeit in der Landwirtschaft: Arbeitsrecht, Sozialversicherungsrecht, Steuerrecht ; Praxisleitfaden zur rechtssicheren Beschäftigung von saisonalen Arbeitskräften in der Landwirtschaft
Innerhalb der europäischen Union kann jeder Arbeitnehmer ohne ausdrückliche Arbeitserlaubnis eine Beschäftigung in einem anderen EU-Land aufnehmen. Das gilt für Arbeitssuchende aus Bulgarien, Estland, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, die Slowakei, Slowenien, Tschechien, Ungarn. Den jährlich nach Deutschland für begrenzte Zeit einreisenden mittel- und osteuropäischen Erntehelfern kommt eine grosse Bedeutung für besonders umsatzstarke Bereiche des deutschen Agrarsektors zu. Der Saisonarbeitsbedarf ist seit Jahren gestiegen, was überwiegend auf eine zunehmende Konzentration einzelner arbeitsintensiver Kulturen (Spargel und Erdbeeren) zurückzuführen ist