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In: Völkerrecht und Aussenpolitik 77
In: Völkerrecht und Außenpolitik 77
Der Zusammenbruch effektiver Staatsgewalt in failed und failing States führt zur Entstehung eines internationalen Unsicherheitsfaktors: So sind angrenzende Staaten mit massenhaften Flüchtlingsströmen konfrontiert und internationale Terrororganisationen nutzen staatlich nicht mehr kontrolliertes Territorium als Basis. Vor allem aber leidet die Bevölkerung unter humanitären Katastrophen. In diesem Kontext ist problematisch, inwieweit die Regeln der Staatenverantwortlichkeit und des Völkerstrafrechts für das Verhalten nichtstaatlicher Akteure Geltung beanspruchen können. Gleichzeitig stellt sich die Frage nach der völkerrechtlichen Verantwortlichkeit für Maßnahmen der internationalen Gemeinschaft gegenüber failed und failing States: Dürfen einzelne Staaten oder nur die Vereinten Nationen eingreifen, um humanitäre Interventionen durchzuführen oder um eigene Interessen zu schützen?
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