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In: Schriftenreihe Wirtschaft & Öffentliches Recht 14
Das deutsche Parlamentsrecht unterscheidet sich von anderen Ländern durch eine ausschließliche Besonderheit: eine qualifizierte Minderheit hat das Recht, einen parlamentarischen Untersuchungsausschuss einzusetzen. Um einen Überblick über die Entwicklung der nationalen Besonderheiten zu gewinnen, wird zunächst die Entwicklungsgeschichte von parlamentarischen Untersuchungsausschüssen auf Bundes- und Landesebene aufgezeigt, bevor dann auf Niedersachsen eingegangen wird.
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