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In: Arqus-Diskussionsbeiträge zur quantitativen Steuerlehre 52
Mit der Unternehmensteuerreform 2008/2009 hat der Gesetzgeber die Besteuerung von Kapitaleinkünften für Privatanleger auf eine Schedulensteuer (Abgeltungsteuer) umgestellt. Es wird untersucht, wie sich dadurch für private Investoren die Belastungen von Kapitalüberlassungen als Eigen- oder Fremdkapital ändern. Die Wirkungen durch die geänderte steuerliche Behandlung von Beteiligungsaufwendungen wird analysiert. Ausführlich wird auf die neu geschaffene Günstigerprüfung des § 32d Abs. 6 EStG eingegangen, die Grenzbelastungen von weit über 25% auf Kapitaleinkünfte nicht verhindern kann und die zu neuen Problemen etwa im Zusammenhang mit dem Verlustausgleich, der Zusammenveranlagung und der Kirchensteuer führt.
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Arbeitskreis Quantitative Steuerlehre (arqus)
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