Buch(gedruckt)1905

Erbstreit der Ordensschwestern Wolber: Ein Beitrag z. Beweis Der Zweck heiligt die Mittel, oder die Frage: Kann u. darf d. Staat ohne sofortige Remedur d. flotte Vermögensanhäufung der toten Hand wegen e. zufälligen Lücke in d. Gesetzgebung sich noch weiter gefallen lassen? (Verf.: Aug. Gies, Berncastel-Cues)

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