Buch(gedruckt)2004

Rechtsfragen der "Rückstellung" ausgewählter öffentlich-rechtlicher Ansprüche nach 1945: am Beispiel von entzogenen Banken-, Apotheken- und Gewerbekonzessionen sowie der Reorganisation von Vereinen nach 1945

In: Veröffentlichungen der Österreichischen Historikerkommission 32

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Abstract

Die vorliegende Publikation enthält vier eigenständige Abhandlungen zur Frage, ob und wenn ja, wie bestimmte öffentlich-rechtliche Ansprüche, die nach 1938 entzogen wurden, nach 1945 rechtlich "rückgestellt" wurden. Folgende Problembereiche wurden in den Blick genommen: Banken-, Apotheken - und Gewerbekonzessionen sowie die spezielle Frage der rechtlichen Wiederherstellung (Reorganisation) von Vereinen nach dem Vereins-Reorganisationsgesetz 1945. In der ersten Abhandlung wird dem rechtlichen Schicksal der Bankenkonzessionen für Privatbanken ("Bankiers") nachgegangen: Für die jüdischen Privatbanken wurden im Regelfall bereits zwischen Mai und August 1938 kommissarische Verwalter bestellt, die anschließend das Unternehmen liquidierten, die Bankkonzession "zurücklegten" und schließlich die "Firma" (dh den Namen) der Bank im Handelsregister löschten. Dies war der typische Ablauf, wiewohl einige Banken übrig blieben, die zu Kriegsende entweder nicht liquidiert oder deren Firma im Handelsregister nicht gelöscht war. Die zentrale Frage - die mit nein zu beantworten ist - lautete, ob diese Bankenkonzessionen nach 1945 an die ehemaligen Inhaber oder deren Erben "rückgestellt" wurden. Die zweite Abhandlung ist Fragen der Rückstellung der Apothenkonzessionen gewidmet, auch hier fand keine Rückstellung statt. Der dritte Teil geht der Frage der Rückstellung der nach der Gewerbeordnung erteilten Gewerbeberechtigungen nach. Sehr bald nach dem "Anschluss" wurden gezielte Maßnahmen "zur Ausschaltung des Judentums aus der gewerblichen Wirtschaft" gesetzt: So wurde - um an dieser Stelle nur einige Beispiele zu nennen - Juden der Betrieb von Einzelverkaufsstellen, Versandgeschäften sowie der selbständige Betrieb eines Handwerks ausdrücklich untersagt; ferner wurde Juden verboten, auf Märkten aller Art, Messen oder Ausstellungen Waren oder gewerbliche Leistungen anzubieten; jüdische Gewerbebetriebe, die entgegen diesem Verbot geführt wurden, waren polizeilich zu schließen; es folgte eine Welle von Entziehungen der Gewerbeberechtigungen. Die Untersuchung wird abgeschlossen mit dem vierten Teil der der - innerhalb der Rückstellungsproblematik - speziellen Frage der rechtlichen Wiederherstellung der Vereine nach 1945 gewidmet ist. Es geht um jene Vereine, die nach 1938 durch Anordnungen des so genannten Stillhaltekommissars für Vereine, Organisationen und Verbände oder der deutschen Polizeibehörden aufgelöst worden sind od ...

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