Römisches Privatrecht: auf Grundlage der Institutionen Iustinians
In: NomosEinführung
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Das Römische Recht gehört in den Kanon jener Fächer, die Selbstvergewisserung und Perspektiven einer Disziplin eröffnen. Das vermeintlich "Eigene" lässt sich beim Blick in das Vergangene neu und anders begreifen. Dies leistet der Grundriss von Meincke. Über zwölf Kapitel hinweg werden angefangen beim Personen- und Sachenrecht, über das Erbrecht bis hin zum Vertrags- und Deliktsrecht wesentliche Grundlagen unseres heutigen Privatrechtssystems dargestellt. Die 5. Auflage wurde grundlegend überarbeitet.
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Cover -- Einführung -- Römisches Recht -- Charakteristische Merkmale des RR -- Merkmale anhand von Stichworten -- Merkmale am Beispiel von Fällen -- A. Die Lusitaner-Gefangenen -- Worum geht es? -- Wer sind die beteiligten Personen? -- Wo steckt das rechtliche Problem? -- Welche Eigentümlichkeiten des römischen Rechts zeigt der Fall? -- B. Ein Bettler flüchtet mit seinem Geschenk -- Worum geht es? -- Wo steckt das rechtliche Problem? -- Welche für das RR charakteristischen Eigentümlichkeiten lassen sich auch an diesem Fall demonstrieren? -- Zur Überlieferung des Römischen Rechts -- Römisches Recht als Grundlagenfach -- Einige Daten zur Rechtsentwicklung -- Die Institutionen Iustinians -- Die Institutionen als Teil des Corpus Iuris Civilis (C.I.C.) -- Charakter und Zielsetzung der Institutionen -- Constitutio 'Imperatoriam' -- Constitutio 'Dedoken' -- Constitutio 'Tanta' -- Constitutio 'Omnem' -- Die Institutionen im Rechtsunterricht -- Kurze Stichworte zur Entstehungszeit -- Der Kaiser Iustinian -- Das Einführungsgesetz im Überblick -- Aufbau und Zitierweise der Institutionen -- Gerechtigkeit - Recht - Strafrecht -- Iustitia und Iuris Prudentia -- Das Programm der Institutionen -- Privatrecht und öffentliches Recht -- Bestandteile und Rechtsquellen des Privatrechts -- Strafrecht -- Personenrecht -- Grundsatzfragen -- Abhängigkeit durch Unfreiheit -- Abhängigkeit im Familienverband -- Abhängigkeit durch Vormundschaft -- Exkurs: Zur Stellung der Frau in den Institutionen -- Sachenrecht -- Das Recht der 'res' -- Sache und Sachenrecht -- Mögliche Eigentümer -- Einzelne Menschen als Eigentümer -- Originärer Eigentumserwerb -- Abgeleiteter Eigentumserwerb -- Unbeschränkte und beschränkte Sachenrechte -- Das Eigentum als unbeschränktes Sachenrecht -- Nutzungs- und Verwertungsrechte als beschränkte Sachenrechte -- Ersitzung.
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Das Römische Recht gehört in den Kanon jener Fächer, die Selbstvergewisserung und Perspektiven einer Disziplin eröffnen. Das vermeintlich "Eigene" lässt sich beim Blick in das Vergangene neu und anders begreifen. Dies leistet der Grundriss von Meincke. Über zwölf Kapitel hinweg werden angefangen beim Personen- und Sachenrecht, über das Erbrecht bis hin zum Vertrags- und Deliktsrecht wesentliche Grundlagen unseres heutigen Privatrechtssystems dargestellt. Die 4. Auflage wurde noch einmal grundlegend überarbeitet und durchgesehen.
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Das Römische Recht gehört in den Kanon jener Fächer, die Selbstvergewisserung und Perspektiven einer Disziplin eröffnen. Das vermeintlich "Eigene" lässt sich beim Blick in das Vergangene neu und anders begreifen. Dies leistet der Grundriss von Meincke. Über zwölf Kapitel hinweg werden angefangen beim Personen- und Sachenrecht, über das Erbrecht bis hin zum Vertrags- und Deliktsrecht wesentliche Grundlagen unseres heutigen Privatrechtssystems dargestellt.
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In: Nomos eLibrary
Das Römische Recht gehört in den Kanon jener Fächer, die Selbstvergewisserung und Perspektiven einer Disziplin eröffnen. Das vermeintlich "Eigene" lässt sich beim Blick in das Vergangene neu und anders begreifen. Dies leistet der Grundriss von Meincke. Über zwölf Kapitel hinweg werden angefangen beim Personen- und Sachenrecht, über das Erbrecht bis hin zum Vertrags- und Deliktsrecht wesentliche Grundlagen unseres heutigen Privatrechtssystems dargestellt.
In: UTB 4716
In: Rechtsgeschichte
In: Rechtssystem und Rechtsanwendung
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