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Erstmals werden Lastenausgleichsverfahren über Wirtschaftsgüter ausgewertet, die von Deutschen auf polnischem Territorium erworben werden konnten. Besonders ein Vergleich der Verfahren zwischen Käufern von in der NS-Zeit erworbenen Wirtschaftsgütern auf der einen Seite und Holocaust-Überlebenden, die in dieser Zeit zum Verkauf ihrer Immobilien und Unternehmenswerte genötigt wurden, auf der anderen Seite, verdeutlicht, dass in Lastenausgleichsverfahren zwar Fragen nach Zwang und Gewalt gestellt wurden, ohne sich allerdings auf die Entscheidungen auszuwirken. Während der bewilligte finanzielle Ausgleich dem Vermögen der einen erst die rechtmäßige Legitimation verlieh, wurde das Vermögen der anderen ein weiteres Mal zerschlagen.
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