Buch(elektronisch)2015

Die Methoden der Rechtsvergleichung im öffentlichen Recht als richterliches Instrument der Interpretation von nationalem Recht

In: Nomos Universitätsschriften - Recht v.852

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Abstract

Die Rechtsvergleichung ist schon lange keine alleinige Domäne des Zivilrechts mehr. Gerade durch das engagierte Plädoyer von Peter Häberle, die Rechtsvergleichung als nunmehr "fünfte Auslegungsmethode" in den Kanon der bisher anerkannten vier Auslegungsmethoden aufzunehmen, ist die Rechtsvergleichung in den öffentlich-rechtlichen Fokus gerückt. Insbesondere die Rechtsprechung, namentlich die des Bundesverfassungsgerichts, bedient sich zunehmend rechtsvergleichender Argumente bei der Auslegung und Interpretation nationalen Rechts. Trotz dieser gewachsenen Bedeutung der Rechtsvergleichung für die Praxis des öffentlichen Rechts und des damit verbundenen Interesses an dieser Thematik, fehlte es bisher an einer Arbeit, in der die öffentlich-rechtliche Rechtsprechung, v.a. die des Bundesverfassungsgerichtes, mit rechtvergleichenden Bezügen systematisch aufgearbeitet und in den größeren Kontext der allgemeinen Methodendiskussion eingeordnet wird. Diese bisher bestehende Lücke versucht diese Arbeit zu schließen. Comparative Law has long been the sole domain of civil law. Peter Haeberle's dedicated plea to incorporate comparative law as "the fifth method of interpretation" in the canon of the historically recognized four methods of interpretation, has brought comparative law into the focus of the field of public law. In particular, the case-law, namely the one of the Federal Constitutional Court, is increasingly using arguments from foreign law to interpret its national constitutional law. Despite this growing importance of comparative law for the practice of public law and the related interest in this topic, a thorough assessment of comparative public-case-law, namely the case law of the German Federal Constitutional Court, was missing so far. This study tries to close this gap by systematically evaluating comparative references and placing them in the

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