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Entscheidungen des Reichsgerichts in Zivilsachen: Band 4

In: Entscheidungen des Reichsgerichts in Zivilsachen Band 4

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Abstract

Frontmatter -- Inhalt -- 1. Recht der Zeugnisverweigerung. Ist g 139 b Abs. 1 Gew.-O. eine die Geheimhaltung von Tatsachen gebietende Vorschrift? Zum Begriff des Anvertrautseins von Tatsachen -- 2 Voraussetzungen der Zurücknahme eines Patents -- 3. Kann die mündliche Verhandlung vor dem Berufungsgericht zum Teil durch einen Vortrag eines der Richter aus den Akten ersetzt werden? -- 4. Fall einer unzulässigen reformatio in pejns -- 5. Zur Auslegung des § 735 Ws. 2 H.G.B. und des § 254 Ws. 1 B.G.B -- 6. Wer ist der Beklagte, wenn die Klage gegen eine kanfmännische Firma gerichtet ist, ohne daß deren Inhaber bezeichnet sind? -- 7. Sind im Gebiete der preußischen Rheinprovinz auch unter der Herrschaft de- Bürgerlichen Gesetzbuchs der Staat und die juristischen Personen des öffentlichen Recht- auf Grund des Art. 1384 Code civil für den von ihren Beamten in Ausübung der diesen anvertrauten öffentlichen Gewalt zugefügten Schaden haftbar -- 8. Stempelsteuerpflichtigkeit der von Aktiengesellschaften au-gegebenen sogenannten Gewinnanteilscheine? Bon wann an hat der Fiskus zurückzuzahlende Stempelbeträge zu verzinsen? -- 9. Ist Verurteilung zu einer Vertragsleistung statthaft, von welcher der verklagte Schuldner unter Beweisangebot behauptet, daß sie unmöglich geworden sei? -- 10. Zur Auslegung des § 135 Abs. 8 des Gewerbennfallversicherungsgesetztmit Rücksicht auf g 148 C.P.O -- 11. Rechtsgrund für die Verpflichtung zur Tragung der Prozeßkosten. Bedeutung der rechtskräftig gewordenen Entscheidung über die Prozeßkosten gegenüber einer auf Verschulden des Gegners gestützten Klage auf Ersatz der Kosten des früheren Prozesses -- 12. Kann derjenige, dessen Namen ein anderer sich hat als Warenzeichen eintragen lassen, auf Grund des § 12 B.G.B. die Löschung des Zeichens verlangen? -- 13. Wird der Eigentumserwerb, wenn eine im Güterstande des gesetzlichen Güterrechts lebende Frau ohne Einwilligung des Manne- über da- Eigentum an beweglichen zum eingebrachten Gut gehörenden Sachen verfügt, auch Dritten gegenüber erst durch die Genehmigung des Manne- wirksam? -- 14. Wie ist die Zuständigkeit für die Klage auf den Ausspruch der Zuläsfigkeit der Zwangsvollstreckung aus einem Schiedssprüche zu bestimmen, wenn und soweit dieser ans eine Widerklage ergangen ist? -- 15. Kann daraus, daß die Minderungsklage auf Teillöschung einer Kanfgelderhypothek erhoben worden ist, die Einrede der Rechtshängigkeit gegenüber der Klage des Hypothekgläubigers auf Zahlung desselben Teils der Hypothek hergeleiret werden? -- 16. Bewirkt zu gunsten der Anlieger eines ausgestanten Flußbeckens die Allnvion einen Eigentumserwerb? -- 17. Inwiefern besteht eine privatrechtliche Verantwortlichkeit einer Gemeinde wegen Beschädigungen, welche durch mangelhafte Beschaffenheit oder Benstandhaltung eines dem öffentlichen Verkehr dienenden Ortsweges herbeigeführt sind -- 18. Nähere Bestimmung der Fälle, in welchen eine Beschwerde nach 8 35b Abs. 2 C.P.O. unzulässig ist -- 19. Ist bei Aufstellung der Jahresrechnung bezüglich der Gerichtskosten der Widerkläger zu einem Anteil als Schuldner zu behandeln? -- 20. Muß die Mangelanzeige nach § 377 Abs. 1 H.G.B. außer der Angabe der Mängel der Ware auch zum Ausdruck bringen, daß wegen der angeblichen Mängel die Ware nicht genehmigt werde? -- 21. Sind bewegliche Sachen, welche der Eigentümer im mittelbaren Besitze hatte, diesem im Sinne de- § 935 B.G.B. abhanden gekommen, wenn sie der unmittelbare Besitzer verpfändet und weggegeben hat? -- 22. Zur Auslegung der Worte "durch ein Tier" im § 833 B.G.B. Einwirkung eines äußeren Ereignisses auf den Körper oder die Sinne des Tieres -- 23. Tragweite der Formvorschrift des g 313 B.G.B -- 24. Welche Wirkung hat der Weiterverkauf einer wegen Mängel zur Bersügung gestellten Ware durch den Käufer, wenn der Weiterverkauf dem Verkäufer verschwiegen wurde -- 25. Voraussetzung für die Umwandlung einer Hypothek des bisherigen preußischen Rechts in eine Eigentümergrundschuld -- 26. Wie kann der Vollstreckungsgläubiger eines Miteigentümers die fehlende Eintragung der Bruchteile, zu denen die Miteigentümer berechtigt sind, im Grundbuch herbeiführen? -- 27. Müssen bei der Eintragung von Hypotheken über Amortisationsdarlehne die Tilgungszuschläge auf Antrag m das Grundbuch eingetragen werden? -- 28. Begriff des Rechtsnachfolgers im Sinne des § 239 C.P.O -- 29. Rücktrittsrecht bei gegenseitigen Verträgen wegen positiver Vertragsverletzungen? -- 30. Gehört ein Grundstück, an welchem nach dem Grundbuch Miteigentum zu bestimmten Anteilen besteht, schon deshalb zum Gesellschaftsvermögen, weil es die Miteigentümer für die Gesellschaft erworben hatten? -- 31. Kann gegenüber einer Klage auf Auslastung der Beklagte die Feststellung verlangen, daß im Falle des Vollzugs der Auftastung bestimmte, neben dem formgerechten Beräußerungsvertrage getroffene mündliche Vereinbarungen wirksam werden? Können auch Zuwendungen, die nicht reine Schenkung sind, den Charakter einer Ausstattung haben -- 32. Bedarf es stets einer ausdrücklichen Erklärung in der Abtretungsurkunde, daß der Anspruch auf Herausgabe des Hypothekenbriefs mitabgetreten wird? -- 33. Gehaltsanspruch eines in einem Schutzgebiet angestellt gewesenen, tropendienstunfählg gewordenen und deshalb auf Aufforderung des Auswärtigen Amts in den Dienst seines Heimalsflaates wieder eingetretenen Landesbeamten -- 34. Frage des preußischen Enteignungsrechts -- 35. Unfallversicherung. Berechtigte Weigerung der Rechtsnachfolger des zu Tode gekommenen Versicherten, zum Zwecke der Obduktion der Leiche, die nach den Bedingungen der Versicherungsgesellschaft verlangte werden konnte, die Exhumierung stattfinden zu lassen -- 36. Ist die Entscheidung über den Einwand des zur Aufnahme des Verfahrens und zur Verhandlung der Hauptsache geladenen Konkursverwalters, daß ein Prozeß für den Gemeinschuldner überhaupt nicht anhängig geworden sei, ein beschwerdefähiges Zwischenurteil -- 37. Kann ein Handlungsgehülfe das Zuwiderhandeln gegen ein erst nach Beendigung des Dienstverhältnisses in Kraft getretenes Konkurrenzverbot damit rechtfertigen, daß der Prinzipal der ihm nach dem Dienstvertrage obliegenden Verpflichtung zur Rechnungslegung und Provisionszahlung nicht nachgekommen ist? -- 38. Sind bei Beantwortung der Frage, ob der Inhalt eines Warenzeichens den tatsächlichen Verhältaiffen nicht entspricht, nach außerhalb des Zeichens liegende Umstände, «vier denen es verwendet wird, zu berücksichtigen? -- 39. Kann der Aktionär, welcher durch wissentlich falsche Angaben des Vorständes über die Verhältnisse der Aktiengesellschaft veranlaßt worden ist, bei einer Erhöhung des Aktienkapitals Bezugsrechte auszuüben, den ihn hierdurch erwachsenen Vermögensschaden von der Gesellschaft ersetzt verlangen? -- 40. Klage auf Anerkennung 44 jährigen Eigenbesitzes -- 41. Art der Ausgleichung der beiderseitigen Ansprüche nach Aufhebung einegegenseitigen Vertrags wegen arglistiger Täuschung -- 42. Stempelpflichtigkeit der Beurkundung eine- Stiftungsgeschäfts -- 43. Unterliegt die Eingehung der Verpflichtung zur Abtretung einer Hypothekensorderung der Formvorschrist des § 1154 B.G.B -- 44. Ist auf Grund von Tatsachen, die vor dem Inkrafttreten des Bürgerlichen Gesetzbuchs eingetreten sind, die gemeinrechtliche Wiedereinsetzung in den vorigen Stand noch zulässig? -- 45. Beschränkung der wegen Dienstbeschädigung gegen die Militär- oder Marineverwaltung zu erhebenden Ansprüche. Begriff der Dienstbeschädigung -- 46. Findet wegen einer Forderung aus einem gegenseitigen vertrage, wenn der Berechtigte die ihm nach dem vertrage obliegende Verbindlichkeit noch nicht oder noch nicht vollständig erfüllt hat, Arrest statt? -- 47. Gewährleistung wegen Mängel der Sache bei einem Vergleich? -- 48. Beglaubigung einer Firmenzeichnung, die der Kaufmann bei der Anmeldung seiner Firma zur Aufbewahrung bei Gericht einreichen soll? -- 49. Zur Feststellung des Begriffes der Ausstattung im Sinne des § 15 des Gesetzes vom 12, Mai 1894 -- 50. Zustandekommen eines Vertrages durch Stillschweigen auf ein vertragliches Anerbieten -- 51. Unbefugter Gebrauch einer Firma. Zusätze zu einer Namensfirma -- 52.

Sprachen

Deutsch

Verlag

De Gruyter

ISBN

9783112359860

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