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In: Jus publicum Band 44
Gegenwärtig besteht im Verfassungsrecht eine Kluft zwischen dem geschriebenen Recht und dem Recht, das tatsächlich zur Anwendung kommt. Die Praxis arbeitet mit einer Reihe von ungeschriebenen Verfassungsrechtssätzen, obwohl die dogmatischen Grundlagen ungeklärt sind. Die Staatsrechtswissenschaft ignoriert weitgehend diese Sachlage. Nach dem von ihr überwiegend vertretenen System dürfte es diese Rechtssätze nicht geben.Heinrich Amadeus Wolff untersucht den Unterschied zwischen Theorie (Verfassungsurkunde) und Praxis (gegenwärtiges Verfassungsrecht). Dazu erörtert er den Unterschied zwischen Verfassungsrecht, Naturrecht und dem einfachen Recht und macht deutlich, wie Rechtsinterpretationen vom geschriebenen Recht abweichen. Abschließend versucht er, Realität und Theorie zusammenzuführen.InhaltsübersichtI. Der bisherige Verlauf der DiskussionBestandsaufnahmeUngeschriebeneVerfassungsrechtssätze – Die Begriffsverwendung – Eigenarten einer wissenschaftlichen BegriffsbildungDer Beginn der Diskussion anhand des Verhältnisses von Norm und WirklichkeitDie grundlegenden Untersuchungen – Das Verfassungsverständnis zum Zeitpunkt der Entdeckung – Der Einfluß des Verständnisses der Verfassungsurkunde für die konkreten Untersuchungen – Der VerfassungswandelDie zehnte Staatsrechtslehrertagung 1951 und der Einfluß des NaturrechtsDie Belastung durch das Naturrecht – Die sonstigen Erkenntnisse der zehnten StaatsrechtslehrertagungDie gegenwärtige DiskussionDie allgemeinen Verfassungsgrundsätze und Grundentscheidungen – Die Verfassungsinterpretation II. Der Begriff des ungeschriebenen VerfassungsrechtsDas Merkmal 'ungeschrieben'Die wertende Grenzziehung – Grenze der Schriftlichkeit im einzelnenDas Merkmal 'Verfassung'Die Vorrangwirkung der Rechtssätze – Trennung von Bindungswirkung und GeltungskraftDas Merkmal 'Recht' – Strukturgleichheit mit dem schriftlichen VerfassungsrechtDer Rechtssatzcharakter – Die ungeschriebenen StaatskonstitutionsnormenErkenntnisgewinn des Begriffs des ungeschriebenen VerfassungsrechtsRationalitätsgewinn – Ungeschriebenes Verfassungsrecht als Ausdruck des Kodifikationsverständnisses – Systematisierungsansätze III. Die Rechtsquellenfrage des ungeschriebenen VerfassungsrechtsDie potentiellen RechtsquellenVerfassungskonkretisierung – Ungeschriebenes Verfassungsrecht als Rechtsquelle – Mitgesetztes Recht – Das Grundgesetz als RechtsquelleVerfassungsgewohnheitsrechtGewohnheitsrecht und ungeschriebenes Verfassungsrecht – Die Einwände gegen das Verfassungsgewohnheitsrecht
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