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In: Beiträge zur Rechtsgeschichte des 20. Jahrhunderts 101
Der Machtanspruch der SED umfasste alle gesellschaftlichen Bereiche. Auch die Kunst in der DDR wurde von diesem absoluten Führungsanspruch erfasst. Doch ebenso kompromisslos wie die Parteilinie war der künstlerische Freiheitsdrang – ein vorprogrammierter Konflikt. Kunst agitiert und provoziert, sie vernebelt und sie rüttelt auf, sie flüstert und sie schreit. Kunst ist nicht loyal, sie ist ein wildes und unberechenbares Wesen. Und doch unternahm der Staat den Versuch sie zu planen und zu intrumentalisieren. Hierzu bediente er sich nicht zuletzt des Rechts. Maik Weichert geht nicht nur der Frage nach, wie sich das Recht der DDR auf die Künstler auswirkte, sondern untersucht vor allem auch, wie Kunst und Künstler ihrerseits auf das Recht einwirkten. Nunmehr 50 Jahre nach dem verheerenden 'Kahlschlagplenum' der SED wird die rechtsgeschichtliche Entwicklung der Kunstfreiheit in der DDR als opferreiche aber letztendlich erfolgreiche Geschichte erzählt.
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