Thesis2015

Netzneutralität: Leitbild und Missbrauchsaufsicht

In: Schriften zum Medien- und Informationsrecht 12

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Abstract

Netzneutralität bedeutet Differenzierungsfreiheit beim Datentransport. Das höherrangige Recht ist netzpolitisch weitgehend offen, weshalb der Umgang mit der Netzneutralität eine originär politische Wertung ist. Die europäische Missbrauchsaufsicht hat Potentiale zur Neutralitätsgewährleistung: Entgeltliche Austauschbeziehungen prägen den Datentransport. Nahezu alle relevanten Märkte in Deutschland werden beherrscht, vor allem durch die Deutsche Telekom. Neutralitätsabweichungen können über die Essential Facilities-Doktrin und die allgemeinen Kriterien des Art. 102 AEUV adressiert werden. Diskriminierungen durch die jeweils marktbeherrschenden Unternehmen sind kartellrechtswidrig. Die Beurteilung konkreter Geschäftspraktiken bleibt aber eine Einzelfallfrage. Daraus resultiert ein nur fragil-asymmetrisches Neutralitätsniveau. Die Missbrauchsaufsicht ist nicht geeignet, die Netzneutralität umfassend und nachhaltig zu sichern. Es gilt die Netzneutralität positiv-rechtlich zu verankern

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