Buch(gedruckt) World Affairs Online1998

Tort: law of wrongful conducts

In: Libriservice Law-In-Brief Series

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Abstract

Nicht jedes Vergehen kann strafrechtlich verfolgt werden: Hausfriedensbruch, Fahrlässigkeit, unfaire Handelspraktiken oder Diffamierung etwa fallen nicht unter das Strafrecht. Das Unrecht entsteht zwischen zivilrechtlichen Parteien; die geschädigte Partei muss einen Entschädigungsanspruch ggf. gerichtlich durchsetzen. Der Autor erläutert die entsprechenden Bestimmungen im nigerianischen Recht. (DÜI-Sbd)

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