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In: Position Juni 2018
Für eine zukunftsorientierte Umweltpolitik ist eine ausgewogene und wissenschaftlich fundierte Information zu den Folgen eines Gesetzes erforderlich, bevor der Gesetzgeber darüber entscheidet. In Deutschland stehen bei der Folgenabschätzung aber die wirtschaftlichen Folgen von Gesetzen und die entstehenden Kosten im Vordergrund. Die gesamtgesellschaftlichen Folgen und die Nutzen der Gesetze treten in den Hintergrund. Das UBA empfiehlt daher die Umweltfolgen umfassender darzustellen, die "One in one out" – Regel abzuschaffen und die wissenschaftliche Basis für die Folgenabschätzung zu verbessern. Wissenschaftliche Folgenabschätzung und politische Schwerpunktsetzung sollten klar getrennt sein.
Deutsch
Umweltbundesamt, Fachgebiet I 1.4
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