Inflation, Wohnungszwangswirtschaft und Hauszinssteuer, Deutschland 1919 bis 1939
Abstract
Die Wohnungsbau- und Wohnungsmarktpolitik in der Weimarer Republik wurde gekennzeichnet dadurch, dass es sich stets nur um teils kurzfristige, teils auch langfristige Planungen zur Überwindung einer akuten, soziale und politische Probleme aufwerfenden Mangelsituation handelte. "Die Erbschaft, die die Weimarer Republik auf dem Gebiet des Wohnungswesens vom Kaiserreich zu übernehmen hatte, war kurz gesagt katastrophal, und zwar viel katastrophaler als verantwortliche Politiker und die Beamtenschaft annahmen, als sie die weit reichende Generalverpflichtung des Staates, jedem Deutschen eine angemessene Wohnung zu sichern, in den Text der Weimarer Verfassung hineinzuformulieren und damit bei den Bürgern eine Erwartung von der Leistungsfähigkeit staatlicher Politik weckten, an deren Erfüllung oder Nichterfüllung der Weimarer Staat auch gemessen werden würde … Dabei lassen sich zwei Perioden deutlich abgrenzen: eine bis zum Ende der Hyperinflation im Winter 1923 dauernde, in der sich die Probleme bei der Deckung des Wohnungsbedarfs im Wesentlichen als güterwirtschaftliche darstellten, und die Periode von 1924 bis Ende 1932, in der die Bedarfsdeckung im Wesentlichen ein Finanzierungsproblem war. Zugleich aber wurde die Bedarfsdeckung, wenn auch nicht quantitativ, so doch hinsichtlich der Frage, ob private Investoren oder die öffentliche Hände als Träger auftraten, ganz wesentlich bestimmt durch die seit dem Ersten Weltkrieg nicht mehr ausschließlich in den Händen der Eigentümer liegende Verteilung des vorhandenen Wohnraums, d.h. durch die mehr oder minder scharfen gesetzlichen Eingriffe und durch die mehr oder minder scharfe Anwendung der gesetzlichen Vorschriften durch die Verwaltung, d.h. durch gesetzliche Regelungen und Verwaltungspraxis der sogenannten Wohnungszwangswirtschaft" (Witt, P.-C., a.a.O., S. 385f). In dem Beitrag von Peter-Christian Witt werden die quantitativen Ergebnisse des Wohnungsbaus und seiner Finanzierung in der Weimarer Republik diskutiert und eine Reihe von hiermit eng zusammenhängenden Fragen wie z.B. Formen der Finanzierung näher beleuchtet. Die quantitativen und qualitativen Ergebnisse der staatlichen Wohnungsbauförderung in der Weimarer Republik werden im Hinblick auf ihre Tragfähigkeit durch die empirische Analyse überprüft.
Datentabellen in HISTAT (Thema: Bautätigkeit, Wohnungen):
Tab 1: Wohnungsbauproduktion (1919-1939);
Tab 2: Hauszinssteuer: Aufkommen, Verwendung für Wohnungsbau und öffentliche Wohnungsbauförderung (1924-1939);
Tab 3: Finanzierung des Neuzugangs an Wohnungen durch die öffentlichen Hände (1919-1939);
Tab 4: Brutto-Investitionen im Wohnungsbau und ihre Finanzierung (1919-1939).
Problem melden