Aufsatz(elektronisch) Forschungsstelle Osteuropa29. Juni 2007

Russland vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte

In: Russland-Analysen, Heft 140, S. 2-5

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Abstract

Als Mitglied des Europarates hat Russland 1998 die Europäische Menschenrechtskonvention ratifiziert. Inzwischen sind über 200 Urteile gegen Russland ergangen. Das Verhältnis zwischen der Russischen Föderation und dem EGMR ist insbesondere seit einer Entscheidung zu einer Russland zugeschriebenen Menschenrechtsverletzung in Transnistrien äußerst angespannt. Russland ist der einzige der 46 Mitgliedsstaaten, der bisher nicht das 14. Zusatzprotokoll zur EMRK ratifiziert hat. Damit blockiert es eine Verbesserung des überlasteten Kontrollmechanismus. Ratifiziert Russland das 14. Zusatzprotokoll nicht bis zum 30.6.2007, wird es zudem nötig, zwanzig Richterstellen am Gerichtshof neu zu besetzen, da die im Protokoll vorgesehene Verlängerung der Amtszeit der Richter nicht in Kraft treten kann.

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