Aufsatz(elektronisch)2024

Umweltstrafrecht und Nachhaltigkeit im Binnenmarkt

In: Neue Kriminalpolitik: NK ; Forum für Kriminalwissenschaften, Recht und Praxis, Band 36, Heft 1, S. 22-44

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Abstract

In einer der Nachhaltigkeit verpflichteten Rechtsordnung bedarf es eines umweltstrafrechtlichen Konzepts, das darauf abzielt, Umweltverschmutzung oder -gefährdung durch Strafbewehrung in nationalen-, europäischen- oder globalen Marktordnungen zu begrenzen. Die Analyse des derzeitigen deutschen- europäischen- und auch internationalen Umweltstrafrechts zeigt, dass zwar teilweise Entwicklungen in die richtige Richtung gehen, de lege ferenda sollte das Recht jedoch so gefasst sein, dass es sich gerade auf die Sicherung einer nachhaltigen Wettbewerbsordnung bezieht. Aktuelle Vorschläge auf internationaler wie auf nationaler Ebene, wie ein völkerstrafrechtlicher Ökozid-Tatbestand sind häufig zu weit gefasst, und könnten zu einer Überkriminalisierung führen. Durch das Verständnis des Umweltstrafrechts, als eines das die Wirtschaftsordnung flankiert, lässt sich die Strafwürdigkeit umwelt- und klimaschädigenden Verhaltens hingegen sinnvoll begrenzen. Insoweit ist auch an der Verwaltungsakzessorietät des Umweltstrafrechts festzuhalten, auch wenn bestimmte Missbrauchskonstellationen einbezogen werden sollten, um Umgehungsmodelle zu verhindern. Letztlich sollte regionale und internationaler Regime sowie Konzepte zur Erfassung von juristischen Personen weiterentwickelt werden, um das Ziel des Umweltstrafrechts, die Freiheit aller ökologische Ressourcen zu nutzen und in einer gesunden Umwelt zu leben, sicherzustellen.

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