Blogbeitrag13. Juli 2023

Waffenungleichheit im Verfassungsprozess

Blog: Verfassungsblog

Abstract

"Gegenstandslos" – so lautet das Verdikt des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts über den Antrag des Deutschen Bundestags auf Ablehnung von Bundesverfassungsrichter Peter Müller im Verfahren über eine Wahlprüfungsbeschwerde der CDU/CSU-Bundestagsfraktion gegen den Umgang des Bundestags mit Wahlfehlern im Land Berlin bei den Wahlen zum 20. Deutschen Bundestag. Damit verstärkt der Zweite Senat eine ohnehin im geltenden Prozessrecht angelegte Unwucht, die sich aus der unterschiedlichen Rechtsstellung von Verfahrensbeteiligten einerseits und lediglich Anhörungsberechtigten andererseits ergibt.

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