Open Access BASE2013

Datenaustausch und Datenschutz in der Interinstitutionellen Zusammenarbeit (IIZ)

Abstract

Die IIZ erfordert einen Austausch datenschutzrechtlich heikler Informationen über die Klientinnen und Klienten. Während dieser Austausch zwischen IV und ALV einfach möglich ist, bedarf es für die weiteren Konstellationen einer gesetzlichen Grundlage. Auch eine Einwilligung kann einen Datenaustausch rechtfertigen, vorausgesetzt, sie erfolgt nach ausreichender Information, ausdrücklich und freiwillig.

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