Open Access BASE2012

Nach dem EU-Gipfel: Zeit für langfristige Lösungen nutzen

Abstract

Die von der sich immer weiter verstärkenden systemischen Krise der Währungsunion ausgehenden Gefahren für die ökonomische Stabilität Deutschlands veranlassen den Sachverständigenrat, der Bundesregierung ein Sondergutachten gemäß § 6 Absatz 2 Satz 1 des Gesetzes über die Bildung eines Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung vorzulegen. In diesem Gutachten werden Wege aufgezeigt, wie die Staatsschuldenkrise beendet werden kann und welche Maßnahmen nötig sind, um den Bankensektor nachhaltig zu stabilisieren. Es trägt den Titel: "Nach dem EU-Gipfel: Zeit für langfristige Lösungen nutzen" Die Staats- und Regierungschefs des Euro-Raums haben auf der Tagung des Europäischen Rates am 28./29. Juni 2012 Entscheidungen zur kurzfristigen Stabilisierung der Lage im Euro-Raum getroffen. Diese dürften den Problemländern zwar zu einer Atempause verhelfen; sie sind aus Sicht des Sachverständigenrates aber nicht dazu geeignet, die Krise zu beenden. Die mit den jetzt beschlossenen Maßnahmen gewonnene Zeit sollte daher dazu genutzt werden, möglichst bald umfassende Lösungen zu implementieren, die den Teufelskreis aus Bankenkrise, Staatsschuldenkrise und makroökonomischer Krise durchbrechen und das verlorengegangene Vertrauen in die Stabilität und Integrität der Währungsunion wiederherstellen. Der Sachverständigenrat leitet das Sondergutachten gemäß § 6 Absatz 2 Satz 3 des Gesetzes über die Bildung eines Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung der Bundesregierung zu; hinsichtlich des Zeitpunktes der Veröffentlichung führt er das Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie herbei.

Themen

Sprachen

Deutsch

Verlag

Wiesbaden: Sachverständigenrat zur Begutachtung der Gesamtwirtschaftlichen Entwicklung

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