Open Access BASE2021

COVID-19-Maßnahmen an ungarischen Universitäten im Rechtsvergleich vor dem Hintergrund des österreichischen Hochschulrechts

Abstract

Diese Arbeit geht rechtsvergleichend den COVID-19-Maßnahmen in Bezug auf ungarische und österreichische Universitäten nach. Zweck dieser Untersuchung ist es, Unterschiede und Gemeinsamkeiten zwischen den Maßnahmen der beiden Ländern festzustellen, um dann mögliche Impulse aus den ungarischen Maßnahmen für Österreich abzuleiten. Methodisch wird dabei auf den funktionellen Rechtsvergleich zurückgegriffen. Dazu wird zuerst das allgemeine ungarische Hochschulrecht erörtert, um ein Verständnis für die anschließende Vertiefung zu schaffen. Nachfolgend werden die damit in Verbindung stehenden COVID-19-Bestimmungen dargestellt, um in einem weiteren Schritt einen Rechtsvergleich zu den österreichischen COVID-19-Regelungen des Universitätsrechts - angefangen auf gesetzlicher Ebene bis hin zu den universitätseigenen Maßnahmen - durchzuführen. Auf Ebene der Hochschulen werden exemplarisch die Satzung und die Maßnahmen der Universität Graz sowie die Semmelweisuniversität in Budapest herangezogen. Die wesentlichen Unterschiede äußern sich in der Tatsache, dass in Ungarn aufgrund der ausgerufenen Notstandssituation, welche ihre Grundlage in der ungarischen Verfassung findet, rein mittels Regierungsverordnungen agiert wurde, und deshalb, zumindest was das Hochschulrecht anbelangt, kaum Gesetze erlassen wurden. Auf Verordnungsebene wurden zwar Bestimmungen erlassen, welche jedoch nur sehr vage ausgestaltet waren, was bedeutet, dass die detaillierten Ausgestaltungen der COVID-19-Maßnahmen den Universitäten selbst überlassen blieben. In Österreich hingegen wurden Grundlagengesetze und daraufhin Verordnungen erlassen, welche schon zu einem hohen Detailgrad den Universitäten vorgaben, wie diese zu agieren hatten. Dies bedeutet, dass die COVID-19-Normierungen einerseits einheitlicher ausgestaltet waren und andererseits an die Universitäten weniger Verantwortung abgewälzten. Im abschließenden Vergleich ergibt sich, dass grundsätzlich Österreichs Weg der Krisenbekämpfung bezogen auf Hochschulen zu bevorzugen ist und dass grundsätzlich keine nennenswerten und wichtigen Impulse aus Ungarns Herangehensweisen gewonnen werden können. Diese Arbeit geht rechtsvergleichend den COVID-19-Maßnahmen in Bezug auf ungarische und österreichische Universitäten nach. Zweck dieser Untersuchung ist es, Unterschiede und Gemeinsamkeiten zwischen den Maßnahmen der beiden Ländern festzustellen, um dann mögliche Impulse aus den ungarischen Maßnahmen für Österreich abzuleiten. Methodisch wird dabei auf den funktionellen Rechtsvergleich zurückgegriffen. Dazu wird zuerst das allgemeine ungarische Hochschulrecht erörtert, um ein Verständnis für die anschließende Vertiefung zu schaffen. Nachfolgend werden die damit in Verbindung stehenden COVID-19-Bestimmungen dargestellt, um in einem weiteren Schritt einen Rechtsvergleich zu den österreichischen COVID-19-Regelungen des Universitätsrechts - angefangen auf gesetzlicher Ebene bis hin zu den universitätseigenen Maßnahmen - durchzuführen. Auf Ebene der Hochschulen werden exemplarisch die Satzung und die Maßnahmen der Universität Graz sowie die Semmelweisuniversität in Budapest herangezogen. Die wesentlichen Unterschiede äußern sich in der Tatsache, dass in Ungarn aufgrund der ausgerufenen Notstandssituation, welche ihre Grundlage in der ungarischen Verfassung findet, rein mittels Regierungsverordnungen agiert wurde, und deshalb, zumindest was das Hochschulrecht anbelangt, kaum Gesetze erlassen wurden. Auf Verordnungsebene wurden zwar Bestimmungen erlassen, welche jedoch nur sehr vage ausgestaltet waren, was bedeutet, dass die detaillierten Ausgestaltungen der COVID-19-Maßnahmen den Universitäten selbst überlassen blieben. In Österreich hingegen wurden Grundlagengesetze und daraufhin Verordnungen erlassen, welche schon zu einem hohen Detailgrad den Universitäten vorgaben, wie diese zu agieren hatten. Dies bedeutet, dass die COVID-19-Normierungen einerseits einheitlicher ausgestaltet waren und andererseits an die Universitäten weniger Verantwortung abgewälzten. Im abschließenden Vergleich ergibt sich, dass grundsätzlich Österreichs Weg der Krisenbekämpfung bezogen auf Hochschulen zu bevorzugen ist und dass grundsätzlich keine nennenswerten und wichtigen Impulse aus Ungarns Herangehensweisen gewonnen werden können. ; This diploma thesis deals with a legal comparison of the COVID-19-measures of Hungarian and Austrian universities. The purpose of this is to identify the differences and similarities in order to find possible new approaches to managing a crisis like the COVID-19-pandemic that could be used in Austria. Methodically, the so called "Funktioneller Rechtsvergleich" or in English, the functional legal comparison is used. To this end, in a first step the general Hungarian higher education law is interduced to the reader in order to create an understanding for the following in-depth discussion. After that, all regulations that are related to COVID-19 and universities are explaind in a systematic order, beginning with the law and ending with the universiteis own regulations. In a second step the actual legal comparison is presented. At the university level the Karl-Franzens University in Graz and the Semmelweiss University in Budapest are used to represent each state's higher educational institutions. The main differences between the COVID-19-regulations of the two states are that Hungary, on the one hand, was governed purely by government decrees due to the decleration of the state of emergency, which is based on the Hungarian constitution, and therefore hardly any laws were enacted, at least as far as higher education law is concerned. Another striking difference is that Hungarian COVID-19-regulations were only formulated vaguely, which means that the majority of the measures were left to the universities. In Austria, on the other hand, laws, and based on these, decrees were enacted in a very specified manner and to a high degree of detail. This means that, the COVID-19-mesures were more uniform between each university and, less responsibility was layed upond them. The final comparison shows that Austria's approach to fighting the COVID-19-pandemic at universities is generally to be preferred and that no nameworthy and important impulses can be gained from Hungary's approach. ; Arbeit an der Bibliothek noch nicht eingelangt - Daten nicht geprüft ; Abweichender Titel laut Übersetzung des Verfassers/der Verfasserin ; Diplomarbeit Karl-Franzens-Universität Graz 2021

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