Open Access BASE2003

Begrüßung und Problemaufriss zum Thema der Fachtagung

Abstract

Es gehört es zu den expliziten Bildungszielen der Schulen, nicht nur Wissen und Fertigkeiten zu vermitteln sowie über die Bedingung der Arbeitswelt zu orientieren, sondern auch zur Entstehung selbständigen eigenverantwortlichen Handelns beizutragen, zur Freiheit und Demokratie sowie zu Achtung, Toleranz und Würde des Menschen zu erziehen, eine friedliche Gesinnung im Geiste der Völkerverständigung zu wecken, ethische Normen sowie kulturelle und religiöse Werte verständlich zu machen sowie die Bereitschaft zur Wahrnehmung von Rechten und Pflichten in der Gesellschaft zu wecken. Diese Inhalte sind also explizite im Bildungsrecht formulierte Bildungsziele, das geht jedenfalls aus der "Einführung in das Schulrecht" hervor. (DIPF/Orig.)

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