In: Verhandlungen des Deutschen Bundestages. Drucksachen, Band 16, S. 16
ISSN: 0722-8333
Das Dokument beinhaltet die Beschlussempfehlung und den Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales (11. Ausschuss) zum Gesetzentwurf der Bundesregierung eines 'Ersten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch'. Die Regelleistung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch in den neuen Bundesländern (bisher 331 Euro) soll an die Höhe der Regelleistung in den alten Bundesländern (345 Euro) angeglichen werden. Als Begründung wird die Förderung der überregionalen Mobilität aller Arbeitssuchenden durch eine bundeseinheitliche Regelleistung angegeben. Im Zuge der Ausschussberatungen wurden unter weiterhin folgende Änderungen beschlossen: 1. Erweiterung der Bedarfsgemeinschaft um Personen, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. 2. Zustimmung des Leistungsträgers als Voraussetzung für die Leistungsgewährung an Personen, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und umziehen wollen. Jugendliche, die ohne Zustimmung umziehen, erhalten bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres nur 80 Prozent der Regelleistung, keine Leistungen für Unterkunft und Heizung. und die Erstausstattung der Wohnung wird nicht übernommen. 3. Ausschluss von Leistungen für EU-Bürger und ihre Familienangehörigen, die zuvor nicht in Deutschland gearbeitet haben, sondern zur Arbeitsuche nach Deutschland einreisen. 4. Absenkung des Rentenversicherungsbeitrages für Arbeitslosengeld II-Bezieher. 5. Abschaffung der Rentenversicherungspflicht für erwerbstätige Arbeitslosengeld II-Bezieher und Arbeitslosengeld-Aufstocker. Der Gesetzentwurf wurde in geänderter Fassung mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD angenommen. Abgelehnt wurde der Antrag der Fraktion DIE LINKE, der die Angleichung des Arbeitslosengeldes II in den neuen Ländern an das Niveau in den alten Ländern rückwirkend zum 1. Januar 2005 vorsah. (IAB)
"Am 1. Januar 2005 startete die wohl größte und umstrittenste Sozialreform in der Geschichte der Bundesrepublik. Die damalige - vom vorherigen Einkommen abhängige - Arbeitslosenhilfe und die Sozialhilfe (für Erwerbsfähige) wurden zur Grundsicherung für Arbeitsuchende (Hartz IV) zusammengeführt. Lange war unklar, ob und in welchem Ausmaß die Hartz-IV-Reform das Einkommen der einzelnen Betroffenengruppen verbessert oder verschlechtert hat. Bisher gab es dazu lediglich Simulationsrechnungen - mit unterschiedlichen Ergebnissen. Hier wird erstmals anhand von Zahlen aus den Einkommens- und Verbrauchsstichproben (EVS) der Jahre 2003 und 2008 die faktische Lage von Arbeitslosenhilfe- bzw. Sozialhilfebeziehenden vor der Hartz-IV-Reform mit der faktischen Situation der Grundsicherungsbeziehenden nach der Reform verglichen - und zwar für die zwei Gruppen der Alleinlebenden und der Paare mit einem Kind. Erstmals liegen damit - zumindest für diese beiden Gruppen - genauere Daten darüber vor, wie sich Einkommen und (Konsum-)Teilhabe nach der Hartz-IV-Reform verändert haben." (Textauszug, IAB-Doku)
This publication investigates the question of the extent to which the new institutional positioning of those in need of support and the resulting practical application have an effect on the way these persons experience participation or exclusion. "In order to render the thesis of such a (new-)positioning plausible, the publication begins by sketching the systematic theory and logic of the reform of Basic Income Support (1). Against this background, the next section deals with the participation restrictions that resulted from this along with possible risks of exclusion for the long-term unemployed, which were intended to be counteracted by the employment subsidy (Section 16e of the Social Code (SGB II)) introduced in 2007 (2). The third section then presents the empirical findings of a qualitative study on the chances and deficits of participation, which go hand in hand with various forms of 'Förderns und Forderns' (encouragement plus obligations). These raise the question of an adequate design of social and labour market policy that is both reciprocal and will ensure participation. One of the main conditions for this is a design that forestalls stigmatisation processes, especially at the level of the subjectively experienced status of the benefit recipient (3). To do this - so the bottom line - a conceptual design is necessary that adheres less to a philosophy of mistrust but rather allows the benefit recipient more 'moral credit' and aligns measures accordingly (4)." (IAB2)
"Alle im Bundestag vertretenen Parteien treten inzwischen für Mindestlohnregulierungen ein, deutlich unterschiedliche Positionen gibt es jedoch hinsichtlich der Gestaltung und der Höhe. In der Untersuchung wird gezeigt, dass bei einem allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn vor allem die Löhne von geringfügig Beschäftigten, Frauen, Personen ohne Berufsausbildung und Arbeitnehmern, die nicht im gelernten Beruf tätig sind, sowie von Beschäftigten in Ostdeutschland angehoben werden müssten. Betroffen wären insbesondere Kleinstbetriebe sowie Anbieter konsumnaher Dienstleistungen, kaum indes Wirtschaftszweige, die unmittelbar dem internationalen Wettbewerb ausgesetzt sind. Generell müsste ein Mindestlohn nach den Ergebnissen der ökonomischen Forschung nicht mit Arbeitsplatzverlusten einhergehen. Es gibt aber Hinweise darauf, dass die Wirkungen stark von der Höhe der festgesetzten Lohnuntergrenze abhängen. Durch einen Mindestlohn könnte zwar die Lohnspreizung verringert werden, und Gerechtigkeitsvorstellungen, wie sie von einer großen Mehrheit der Bevölkerung in Deutschland geteilt werden, würden so weniger verletzt als gegenwärtig. Zu einer Einebnung der Ungleichheit bei den verfügbaren Einkommen der privaten Haushalte und zu einer wesentlichen Verringerung von Armut käme es aber nicht. Ebenfalls wäre nicht zu erwarten, dass die Zahl derjenigen Arbeitnehmer, die Leistungen nach Hartz IV beziehen (Aufstocker), stark zurückginge. Ein kräftiger gesamtwirtschaftlicher Kaufkraftschub ist ebenfalls nicht anzunehmen. Die Einführung eines allgemeinen Mindestlohns in Deutschland wäre ein Feldexperiment, das mit Bedacht angegangen werden sollte. Aus wissenschaftlicher Sicht sollte beim Einstieg das Niveau nicht zu hoch angesetzt werden, und die Wirkung des Mindestlohns müsste sorgfältig beobachtet werden. Erweist sich ein allgemeiner Mindestlohn als unschädlich für die Beschäftigung, sollte sein Niveau zügig angehoben werden. Bei der Einführung ist darauf zu achten, dass die Regulierung nicht unterlaufen wird - etwa durch unbezahlte Mehrarbeit oder durch die vermehrte Beschäftigung in Form von Minijobs oder Werkverträgen." (Autorenreferat, IAB-Doku)
"Wir wollen im Folgenden zunächst die arbeitsmarktpolitischen Entwicklungen, die den Hartz-Reformen vorausgegangen sind, kurz skizzieren (1). Durch die Gegenüberstellung von aktiver und aktivierender Arbeitsmarktpolitik werden die Unterschiede beider Programmatiken sichtbar. In einem zweiten Schritt gehen wir auf die zentralen Neuregelungen ein, die im Zuge der Hartz-Reformen unter der Formel Fördern und Fordern eingeführt wurden (2). Da der Rückgang der Erwerbslosenzahlen dem Erfolg der Hartz-Reformen Recht zu geben scheint, wollen wir in einem dritten Schritt entlang der Diskussion ausgewählter Daten die Erwerbslosen- und Beschäftigungsentwicklung in Deutschland genauer analysieren und dabei ein besonderes Augenmerk auf die Frage nach dem realen Beschäftigungserfolg der Hartz-Gesetzgebung legen (3). Eine eingehendere Betrachtung der Beschäftigungsentwicklung und der Entwicklung im Leistungsbezug zeigt, dass der Erfolg der Hartz-Reformen einem Pyrrhussieg gleichkommt. Der Beitrag schließt mit einer Bilanz (4)." (Textauszug, IAB-Doku)
In Deutschland wird bereits seit einiger Zeit eine lebhafte Debatte um die Einführung von Mindestlöhnen geführt. Kritiker des Mindestlohns verweisen insbesondere auf zu erwartende erhebliche Beschäftigungsverluste durch Einführung einer Lohnuntergrenze, Befürworter dagegen argumentieren mit erhöhter Kaufkraft der Arbeitnehmer bei gleichbleibender oder gar erhöhter Beschäftigung durch eine Reduzierung der Marktmacht von Arbeitgebern. Die neoklassische Arbeitsmarkttheorie stützt das erstgenannte Argument, die Theorie des monopsonistischen Arbeitsmarktes das letztgenannte, so dass auf rein theoretischer Basis eine eindeutige Vorhersage der Wirkungen eines Mindestlohns nicht möglich ist. Daher wird in der Debatte oft auf empirische Studien aus anderen Ländern verwiesen, in denen Mindestlöhne bereits in Kraft sind. Obwohl die Mehrzahl dieser Studien Evidenz für Beschäftigungsverluste findet, sind die Ergebnisse uneinheitlich und insbesondere aufgrund des jeweils spezifischen Arbeitsmarktkontextes nicht unmittelbar auf Deutschland übertragbar. Für Deutschland selbst existieren an wissenschaftlichen Arbeiten bislang nur eine Studie zum Mindestlohn im Baugewerbe sowie einige Simulationsrechnungen zu Auswirkungen von Lohnuntergrenzen. Die vorliegende Arbeit ergänzt die bisherigen Erkenntnisse zu Mindestlöhnen in Deutschland wesentlich und bringt neue Ergebnisse in die Debatte ein. Dies erfolgt in zwei zentralen Schritten. Zum einen liefert der Beitrag eine detaillierte Analyse der Auswirkungen verschiedener Mindestlohnhöhen auf die Beschäftigung einzelner Arbeitnehmergruppen sowie die öffentlichen Finanzen. Diese Simulationsrechnungen basieren dabei im Gegensatz zur existierenden Literatur in Deutschland nicht schlicht auf gesetzten Annahmen, sondern auf ökonometrisch geschätzten Arbeitsnachfrageelastizitäten. Die dergestalt ermittelten Beschäftigungseffekte verbinden wir mit den Auswirkungen auf Einkommensteueraufkommen, Sozialversicherung, Unternehmenssteuer und Transferleistungsbezug (ALG I, ALG II, sowie Aufstocker), um so die gesamten fiskalischen Effekte potenzieller Mindestlohnregelungen abzubilden. In einem zweiten Schritt ergänzen wir diese Analyse durch eine aktuelle Unternehmensbefragung in acht Branchen: Friseurhandwerk, Wachgewerbe, Kfz-Handwerk, Einzelhandel (Herrenausstatter), Floristik, Sanitärtechnik, Großhandel (Baumärkte), und Gaststätten Neben der Einschätzung von Mindestlohnregelungen steht hierbei insbesondere die Frage im Vordergrund, welche Auswirkungen auf betrieblicher Ebene durch Lohnuntergrenzen zu erwarten sind.
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In: Verhandlungen des Deutschen Bundestages. Drucksachen, Band 17, S. 26
ISSN: 0722-8333
Die Bundesregierung antwortet auf die Anfrage der Fraktion DIE LINKE zur Erwerbstätigkeit von Frauen und zur Gleichberechtigung auf dem Arbeitsmarkt. Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass Frauen und Männer ihre Potenziale innerhalb und außerhalb des Berufslebens nur optimal nutzen können, wenn sie faire Chancen über ihren gesamten Lebensverlauf hinweg erhalten. Die Ungleichheiten zwischen Frauen und Männern entstehen an wichtigen Übergängen im Lebensverlauf: bei der Berufswahl, bei der Gründung einer Familie, beim Aus- und Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt. An diesen Übergängen setzt die Gleichstellungspolitik der Bundesregierung mit verschiedenen Maßnahmen an.; Die angefügten Tabellen stellen u.a. die Erwerbstätigenquote seit 1991 nach Geschlecht in Deutschland (Ost/West) und im europäischen Vergleich dar. Thematisiert wird auch die überproportional häufige Tätigkeit von Frauen in der durch besondere psychische Arbeitsbelastung gekennzeichneten Branche Gesundheit und Sozialwesen, Arbeitszeitwünsche und Teilzeiterwerbstätigkeit von Frauen, Lohnungleichheiten, Frauen im Niedriglohnbereich, Aufstockerinnen sowie sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz. (IAB)
"Hartz IV ist nicht 'Armut per Gesetz', sondern ein leidlich funktionierendes, gleichwohl unvollkommenes und umstrittenes System der Bekämpfung von Armut. Wo steht Hartz IV heute und im längeren historischen Kontext? Welche Probleme und Spannungen werden auch in Zukunft fortbestehen?" (Autorenreferat, IAB-Doku)
In: Verhandlungen des Deutschen Bundestages. Drucksachen, Band 17, S. 44
ISSN: 0722-8333
Die Bundesregierung antwortet auf die Fragen der Fraktion Die Linke nach der Situation Jugendlicher und junger Erwachsener zu Beginn des Erwerbslebens, u.a. nach der Armutsgefährdung 15- bis 25-Jähriger Beschäftigter, nach dem Anteil der Absolventen und Absolventinnen, die nach ihrer Ausbildung oder ihrem Studium Praktika absolvieren, nach Schlussfolgerungen der Bundesregierung aus der Studie "Generation Praktikum 2011", nach dem Handlungsbedarf im Bereich der beruflichen Vermittlung und der Beschäftigungssituation von Jugendlichen und jungen Erwachsenen mit Migrationshintergrund, nach Zahl der Jugendlichen und jungen Erwachsenen im staatlichen Transferleistungsbezug trotz Erwerbsarbeit, nach Jugendlichen und jungen Erwachsenen im ALG-I- und ALG-II-Bezug und in arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen und nach der Langzeitarbeitslosenquote der 15- bis 25-Jährigen. (IAB)
"Mit der Agenda 2010 hat Bundeskanzler Gerhard Schröder 2003 die Reform der Arbeitsmarktpolitik vorangetrieben. Deren Folgen zeichnen sich heute als Dualisierung sozialer Rechte ab - sowohl hinsichtlich des Niveaus von Transferleistungen als auch der Qualität der Integration in den Arbeitsmarkt." (Autorenreferat, IAB-Doku)
Die Diskussion zum Thema Mindestlohn ist ein stets aktuelles und findet zur Jahreswende 2011/2012, in der diese Arbeit entstanden ist, von der Politik und Wirtschaft besonders viel Aufmerksamkeit. Die Aktualität dieses Themas und ihre Dynamik werden besonders darin bemerkbar, dass bei der Untersuchung der deutschen Literatur zu diesem Thema viele der Aussagen und Thesen nicht mehr zutreffen. Das eingangs aufgeführte Zitat von der amtierenden Bundesministerin für Arbeit und Soziales, Ursula von der Leyen, bringt zum Ausdruck, dass mittlerweile in der Politik ein Konsens darüber existiert, dass vollzeitbeschäftigte Arbeitnehmer in der Lage sein müssen, ihren Lebensunterhalt aus ihrem Einkommen zu sichern. Dies stellt für die christlich-demokratische Regierungspartei einen Dogmenwechsel dar. Während die CDU in den letzten Jahrzehnten auf die Tarifbindung gesetzt und einen Mindestlohn kategorisch abgelehnt hat, geht sie nun dazu über, Lohnuntergrenzen für alle Branchen zum Ziel ihrer Regierungsarbeit zu machen. Dies ist in starkem Maße darauf zurückzuführen, dass auf dem Arbeitsmarkt in den letzten Jahren die Lohnspreizung, die traditionell in Deutschland niedrig war, eine stark divergente Entwicklung genommen hat. Ein weiterer Grund ist die abnehmende Rolle der Tarifbindung der letzten Jahre. Die Folge dieser Entwicklungen ist, dass 1,2 Millionen Menschen, somit vier Prozent der Beschäftigten, für Löhne unter fünf Euro. Weitere 2,2 Millionen Menschen arbeiten für Stundenlöhne unter sechs Euro, 3,7 Millionen Menschen verdienen unter sieben Euro und 5,1 Millionen Menschen arbeiten für Löhne unter acht Die Frage inwieweit ein Leben in Würde unter diesen Voraussetzungen möglich ist, beschäftigt große Teile der Gesellschaft. Denn damit sind das Volumen und die Lohnhöhe des Niedriglohnsektors auf ein Niveau gesunken, welche gesellschaftlich und politisch nicht mehr einfach zu vertreten sind. Zur Abwendung dieser Entwicklung wird das wirtschaftspolitische Instrument Mindestlohn, als probates Mittel, häufig in die Diskussion gebracht. So haben in der Vergangenheit viele Staaten den Mindestlohn auf unterschiedliche Art eingesetzt. Die Einführung eines flächendeckenden Mindestlohns in der Bundesrepublik wird vor allem mit den folgenden Zielen befürwortet. Der Mindestlohn soll zum einen gewährleisten, dass Vollzeitbeschäftigte ein Einkommen erzielen, dass mindestens ihrem soziokulturellen Existenzminimum entspricht. Andererseits soll die Einführung des Mindestlohns die Notwendigkeit des Aufstockens mit dem Arbeitslosengeld II hemmen und somit die öffentlichen Kassen entlasten. Die Gegner des Mindestlohns lehnen die Einführung eines flächendeckenden allgemeinverbindlichen Mindestlohns, vor allem aufgrund arbeitsmarkttheoretischer Überlegungen, kategorisch ab. Diese vertreten die Ansicht, dass die Mechanismen des Arbeitsmarktes eine selbstregulierende Wirkung besitzen und ergänzt um die Tarifautonomie ausreichend geregelt sind. Eine drohende Vernichtung bestehender Arbeitsplätze und eine ausbleibende Schaffung neuer Arbeitsplätze werden als Folge der Einführung von Mindestlohn weiterhin argumentiert. Hinzu kommt, dass in der Theorie je nach Denkschule und Position eine entgegengesetzte Auswirkung auf den Arbeitsmarkt prognostiziert werden kann. Vor dem Hintergrund der aktuellen Debatte untersucht die vorliegende Arbeit die Auswirkung der Einführung eines Mindestlohns. Um eine objektive Wertung für die vorliegende Problemstellung zu finden, wird mit Hilfe von Netlogo die computergestützte agentenbasierte Simulation benutzt. Anhand eines fiktiven Marktes mit fiktiven Akteuren/"Agenten" wird der Versuch unternommen, eine modellhafte Darstellung des Arbeitsmarktes abzubilden. Insbesondere soll untersucht werden, inwieweit die Einführung eines Mindestlohns, branchenspezifisch oder flächendeckend, den Beschäftigungsgrad und die Höhe der Löhne beeinflusst.
200 Millionen Euro, liebe Kolleginnen und Kollegen, könnte die Bundesrepublik angeblich sparen, würde sie dem Beispiel Großbritanniens folgen: Absenken des Kindergeldes für EU-Ausländer auf das Niveau ihres Heimatlandes, sofern deren Kinder dort leben. Was hätte sich aus der Sicht der Soziologie der Sozialpolitik dazu sagen lassen? Viel. Dass man die Zahlungen des höheren Kindergeldes als einen impliziten Sozialtransfer von reichen in arme EU-Mitgliedsländer ansehen kann; dass dies ein sehr bescheidener Ansatz zu einem transnationalen Finanzausgleich ist, und dass diese Gelder vermutlich die richtigen Adressaten erreichen. Dass es sich um eine verdeckte Subvention der Löhne von EU-Arbeitskräften in Deutschland handelt, von der einheimische Unternehmen und Konsumenten profitieren. Dass Aufstocker-Hartz IV-Bezug samt Kindergeld für im EU-Ausland lebende Kinder Verabredungen von (inländischen) Arbeitsgebern und (EU-ausländischen) Arbeitnehmern zu Lasten des Sozialstaats begünstigt. Dass die radikale Kürzung des Kindergeldes für EU-Ausländer im In- und im Ausland problematische Folgen haben könnte. Im EU-Ausland: Einkommensausfälle bei den daheimgebliebenen Familien. Im Inland: Entweder den Nachzug von Familien oder den Rückzug von EU-Ausländern vom inländischen Arbeitsmarkt. Ersteres verbunden mit Kosten für das System sozialer Sicherung, letzteres mit Kosten für Unternehmen und Konsumenten. Dass über jede weiter gehende Europäisierung der Sozialpolitik schweigen sollte, wer nicht einmal in der Lage ist, die Mehrdeutigkeiten der Wirkungen solcher Transfers in Forschungsfragen zu packen. Und was hat man aus der Soziologie dazu gelesen/gehört? Nichts. Ich erwähne das nicht, um einen Vorwurf zu formulieren, sondern um auf ein systematisches Problem aufmerksam zu machen. Als diese Kürzungsphantasien gegen Ende Februar 2016 im Zusammenhang mit dem Brexit durch die Medien geisterten, hätte es eines Vorrats an Argumenten bedurft, um rasch zu reagieren. Ein Vorrat an Argumenten bedeutet: eine Theorie, die einerseits ausreichend spezifisch ist, um wahrscheinliche Folgen zu benennen, und andererseits ausreichend allgemein, um sich auf ein neues Thema einstellen zu können. Also: Theorie als Argumentationsvorrat. Leider hat die Soziologie der Sozialpolitik diesbezüglich nicht allzu viel zu bieten. Das liegt daran, dass sie in erster Linie an der Erhebung von Missständen interessiert ist. Sozialpolitische Versorgungslücken infolge der Entstandardisierung der Erwerbsarbeit, geschlechtsspezifische Benachteiligungen im System sozialer Sicherung, Armut als Folge instabiler Familien etc. Probleme werden in ihrer Genese erklärt, präzise beschrieben – und dies wird als Aufforderung zu sozialpolitischer Intervention verstanden. Und da diese Aufforderung leider oft ins Leere geht, wird an Variationen derselben Probleme weiter geforscht; und weiter geforscht. Neben dieser Forschung führt die zweite Kategorie sozialpolitischer Fragestellungen ein Schattendasein: Welche Folgen hat Sozialpolitik? Die Antworten bleiben immer noch weitgehend der Ökonomie und den Stammtischen überlassen. Sozialpolitik fördert Faulheit, setzt falsche Anreize, behindert individuelle Vorsorge, schwächt die Wettbewerbsfähigkeit. Die übliche Leier. Zu selten wird gesehen, dass diese falschen Antworten eine wichtige Fragerichtung markieren. Es geht um Effekte von sozialer Sicherung, die über die Milderung sozialpolitischer Problemlagen für die Betroffenen hinaus gehen, um Effekte, die den unmittelbaren sozialpolitischen Zweck von Sozialpolitik transzendieren. Eine soziologische Theorie der Sozialpolitik muss so konstruiert sein, dass sie Fragemöglichkeiten nach beiden Seiten verbindet. Zum einen geht es um die Frage, wodurch Sozialpolitik bewirkt wird. Dabei ist in Rechnung zu stellen, dass soziale Probleme ein mögliches Ursachenbündel für Sozialpolitik sind, aber bei weitem nicht das einzige. Und zum anderen ist zu fragen, was Sozialpolitik bewirkt. Dabei wird man die Möglichkeit berücksichtigen müssen, dass Sozialpolitik auf sozialpolitische Problemlagen wirkt, aber auch weit darüber hinaus. Das bedeutet mit Blick auf das eingangs erwähnte Beispiel, nicht nur den unmittelbaren Entlastungseffekt zu sehen (und ihn als wünschenswert oder verwerflich auszuzeichnen), sondern auch nach weiter reichenden Folgen restriktiver Kindergeldregeln in der EU zu fragen. Selbstverständlich hat eine soziologische Theorie der Sozialpolitik nicht Antworten auf alle sozialpolitischen Fragen parat. Aber sie kann die soziologische Aufmerksamkeit so strukturieren, dass die projektförmige Sozialpolitikforschung noch relevanter wird, und dass man von Tagesaktualitäten weniger leicht überrumpelt wird. Ihr Georg Vobruba
Seit Beginn der 2000er Jahre sind in Hessen nicht nur die Beschäftigtenzahlen insgesamt gestiegen: Insbesondere die Anzahl der Frauen hat in diesem Zeitraum zugenommen. Obwohl sie mit 1,5 Millionen Beschäftigten im Jahr 2018 rund 47 Prozent der Gesamtbeschäftigung ausmachten, blieben Frauen weiterhin hinter ihrem Anteil an der erwerbsfähigen Bevölkerung (49 Prozent) zurück. Besonders viele Frauen waren sowohl in der Öffentlichen Verwaltung als auch in den sonstigen Dienstleistungen, zu welchen u. a. die Bereiche Gesundheit sowie Erziehung und Unterricht zählen, tätig. Die öffentliche Verwaltung zeichnete sich zudem dadurch aus, dass Frauen in jeder ihrer Einrichtungentätig waren. Am häufigsten fanden sich hingegen in der Baubranche Betriebe, die keine einzige Frau zu ihren Beschäftigten zählten (46 Prozent). Weitere Unterschiede in der Beschäftigtensituation von Frauen und Männern lassen sich entlang der Kriterien qualifizierte Beschäftigung und atypische Beschäftigung identifizieren. Während Frauen in einfachen Tätigkeiten häufiger anzutreffen waren als Männer, war die Situation bei den Beschäftigten mit Hochschulabschluss umgekehrt. Für Frauen scheint es sich nach wie vor als ungleich schwieriger als für Männer dar- zustellen, ihre Bildungserfolge auf dem Arbeitsmarkt zu verwerten. So lange Frauen den Großteil der häuslichen Fürsorgearbeit leisten, wird das Teilzeitmodell für sie besonders attraktiv bleiben, da es doch vielfach besser zu vereinbaren ist mit bspw. den Öffnungszeiten von öffentlichen Kindertageseinrichtungen oder Arztpraxen. Frauen, für die die Beschäftigung in Teilzeit zum Regelfall wird, müssen sich aber mit geringeren Lohnzuwächsen, schlechteren Karriere- und Entwicklungschancen sowie in der Konsequenz kleineren Renten arrangieren. Die Auswertungen zeigen, dass auch im Jahr 2018 wieder drei von vier Teilzeitstellen von Frauen wahrgenommen wurden. Besonders häufig ermöglichte es die Öffentliche Verwaltung in Teilzeit tätig zu sein, über 90 Prozent der Einrichtungen bestätigten Beschäftigte mit weniger als einer Vollzeitstelle, von denen 86 Prozent Frauen waren. Angesichts der möglichen negativen Implikationen einer Teilzeittätigkeit dürfte die Möglichkeit zum Aufstocken der Arbeitszeit häufig auch im Interesse der Frauen liegen. Entsprechend sind Betriebe gut beraten, in familienfreundliche Rahmenbedingungen und vereinbarkeitsfördernde Maßnahmen zu investieren, wollen sie im Wettbewerb um Arbeits- und Fachkräfte von Frauen als attraktive Arbeitgeber wahrgenommen werden. Häufiger als ihre männlichen Kollegen waren Frauen darüber hinaus weiterhin damit konfrontiert, sich mit befristeten Beschäftigungs- verhältnissen zu arrangieren. Befristete Beschäftigung geht dabei für die Betroffenen sowohl mit einer geringeren Beschäftigungs- und Planungssicherheit einher, als auch mit einem höheren Risiko arbeitslos zu werden. Darüber hinaus werden befristet Beschäftigte seltener in ihrer beruflichen Entwicklung gefördert. Wollen Betriebe für ihre Beschäftigten attraktiv(er) werden und diese mittel- bis langfristig an sich binden, sind die Entfristung von Arbeitsplätzen, mindestens aber (relativ) lange Laufzeiten bei befristeten Arbeits- verträgen, mögliche Instrumente der Personalarbeit. Die Unterschiede in der Qualität der Beschäftigung von Frauen und Männern wirken sich auch auf ihre beruflichen Entwicklungs- möglichkeiten aus. Dies zeigt sich u. a. an der Anzahl Frauen in Führungspositionen. So sind Frauen, gemessen an ihrem Anteil an der Belegschaft, in den oberen Führungsetagen nach wie vor selten vertreten. Nur jede vierte Position auf der ersten und jede dritte Position auf der zweiten Führungsebene wurde von einer Frau besetzt. Auf beiden Führungsebenen blieb der Frauenanteil sowohl hinter ihrem Beschäftigtenanteil als auch hinter ihrem Anteil an den qualifiziert Beschäftigten mit Hochschulabschluss zurück. Besonders häufig waren Frauen mit 39 Prozent in den Sonstigen Dienstleistungen in der Verantwortung. Obgleich sie in diesem Fall mit 68 Prozent mehr als die Hälfte der Belegschaft stellten, blieben sie auch hier hinter ihrem Beschäftigten- anteil zurück. Insgesamt scheinen sich Frauen in den obersten Chefetagen positiv auf die Besetzung der zweiten Führungsebene mit Frauen auszuwirken. Frauen haben einen großen Anteil am Beschäftigungszuwachs der vergangenen Jahre in den Betrieben Hessens. Allerdings bleiben sie in einigen Branchen sowie Positionen nach wie vor unter- repräsentiert. Mit verschiedenen Förderinstrumenten und Maßnahmen arbeiten Politik und Wirtschaft daran, die Chancengleichheit von Frauen und Männern auf dem Arbeitsmarkt weiter zu verbessern. Flexiblere Arbeitszeitgestaltung, familienfreundliche Teilzeitmodelle sowie betriebseigene Kindertagesstätten oder die finanzielle Beteiligung an den Betreuungskosten stellen auf diesem Weg wichtige Bausteine dar. Diese und weitere Instrumente gilt es (weiter) zu ent- wickeln, um eine vollständige Gleichstellung von Frauen und Männern auf dem Arbeitsmarkt zu ermöglichen. Sosehr Gleichstellung ein Ziel an sich ist, gibt es auch wirtschaftliche Argumente für ein intensives Werben um weibliche Arbeitskräfte, lassen sich hier doch schlummernde Beschäftigungspotentiale noch stärker ausschöpfen.
Alle im Bundestag vertretenen Parteien treten inzwischen für Mindestlohnregulierungen ein, deutlich unterschiedliche Positionen gibt es jedoch hinsichtlich der Gestaltung und der Höhe. In der vorliegenden Untersuchung wird gezeigt, dass bei einem allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn vor allem die Löhne von geringfügig Beschäftigten, Frauen, Personen ohne Berufsausbildung und Arbeitnehmern, die nicht im gelernten Beruf tätig sind, sowie von Beschäftigten in Ostdeutschland angehoben werden müssten. Betroffen wären insbesondere Kleinstbetriebe sowie Anbieter konsumnaher Dienstleistungen, kaum indes Wirtschaftszweige, die unmittelbar dem internationalen Wettbewerb ausgesetzt sind. Generell müsste ein Mindestlohn nach den Ergebnissen der ökonomischen Forschung nicht mit Arbeitsplatzverlusten einhergehen. Es gibt aber Hinweise darauf, dass die Wirkungen stark von der Höhe der festgesetzten Lohnuntergrenze abhängen. Durch einen Mindestlohn könnte zwar die Lohnspreizung verringert werden, und Gerechtigkeitsvorstellungen, wie sie von einer großen Mehrheit der Bevölkerung in Deutschland geteilt werden, würden so weniger verletzt als gegenwärtig. Zu einer Einebnung der Ungleichheit bei den verfügbaren Einkommen der privaten Haushalte und zu einer wesentlichen Verringerung von Armut käme es aber nicht. Ebenfalls wäre nicht zu erwarten, dass die Zahl derjenigen Arbeitnehmer, die Leistungen nach Hartz IV beziehen (Aufstocker), stark zurückginge. Ein kräftiger gesamtwirtschaftlicher Kaufkraftschub ist ebenfalls nicht anzunehmen. Die Einführung eines allgemeinen Mindestlohns in Deutschland wäre ein Feldexperiment, das mit Bedacht angegangen werden sollte. Aus wissenschaftlicher Sicht sollte beim Einstieg das Niveau nicht zu hoch angesetzt werden, und die Wirkung des Mindestlohns müsste sorgfältig beobachtet werden. Erweist sich ein allgemeiner Mindestlohn als unschädlich für die Beschäftigung, sollte sein Niveau zügig angehoben werden. Bei der Einführung ist darauf zu achten, dass die Regulierung nicht unterlaufen wird - etwa durch unbezahlte Mehrarbeit oder durch die vermehrte Beschäftigung in Form von Minijobs oder Werkverträgen. ; All parties represented in the Bundestag now support minimum-wage regulations, yet their positions on its structure and amount differ significantly. The present study shows that a general statutory minimum wage would mainly have to increase the wages of workers in marginal employment, women, persons with no vocational training, workers employed in fields other than those in which they were trained, and workers in eastern Germany. Very small businesses and consumer service providers would be impacted most of all, but those sectors of the economy directly exposed to international competition hardly at all. According to the results of economic research, a minimum wage would not generally lead to job losses. However, there are indications that the effects depend strongly on the amount of the minimum wage. A minimum wage could reduce the wage differential and would be more in line with what a large majority of the German population currently considers fair. However, it would not even out inequalities in the disposable incomes of private households or significantly reduce poverty. Nor could the number of workers receiving Hartz IV benefits (means tested minimum income support), i. e., income supplements, be expected to fall significantly. A powerful boost in overall purchasing power would not be expected, either. Introducing a general minimum wage in Germany would be a field experiment to be approached with caution. From a scientific point of view, the level should not be too high at first, and the impact of the minimum wage should be observed closely. If it proves not to have negative effects on employment, the general minimum wage should be increased rapidly. When it is introduced, care should be taken that regulation is not circumvented - for example through unpaid additional work or increasing the number of people in employed in mini-jobs or through contract work.
The German Hartz reforms, introduced by the Red-Green coalition government in the years 2003 to 2005, form part of a broader pattern of European activation policies which have become known as new labour policies. The idea of these reforms was to reduce welfare dependency and to boost activity rates by making work pay, and by transforming the welfare state from a passive instrument of social protection to an enabling social investment that fosters universal labour force participation as the ultimate form of social inclusion. The German variety of these policies abolished earnings-related benefits to the long-term unemployed, partly fused the unemployment compensation scheme with the minimum income social assistance scheme and increased activating pressures on ablebodied people at working age by combining new sanctions with an extension of placement services. Based on a description of the relevant institutional changes, we show that means-tested benefits have become the major form of social transfer payments to the unemployed. The reforms also entailed a massive growth in German employment and especially in low-wage employment. As non-standard forms of employment proliferated, growing proportions of economically active people joined the ranks of the working poor by combining earnings from work with means-tested in-work benefits. Based on survey data from the German Socio-Economic Panel (GSOEP), we show that the working poor enjoy higher life satisfaction, social integration and civic engagement than the nonworking poor. However, these individual and social benefits of employment critically depend on pay levels and overall job quality, as our own analyses confirm for the case of men's life satisfaction. The welfare gains achieved by Germany's recent reforms may therefore be smaller than suggested by employment rates alone, because people near the poverty line are now more willing to make concessions and to accept job offers even if the jobs they get are of minor quality. ; Die von der rot-grünen Bundesregierung nach der Jahrtausendwende durchgesetzten Hartz-Reformen sind Teil eines allgemeinen Musters der Aktivierungspolitik, die von mehreren sozialdemokratischen Regierungen Europas unter dem Stichwort new labour betrieben wurde. Das Ziel dieser Reformpolitik war es, die Abhängigkeit von staatlichen Transferzahlungen zu mindern und das Beschäftigungsniveau zu steigern, indem Arbeit im Niedriglohnsektor mit Hilfe von Subventionen attraktiver gemacht und der Sozialstaat von einer reaktiven Instanz des sozialen Schutzes zu einem befähigenden Instrument sozialer Investition umgebaut wurde. Die deutsche Variante dieser Politik schaffte die einkommensbezogenen Leistungen für Langzeitarbeitslose ab, fusionierte die soziale Sicherung der Arbeitslosen teilweise mit der Sozialhilfe und erhöhte den Aktivierungsdruck auf die Leistungsempfänger durch eine Politik des Forderns und Förderns, die neue Sanktionsmöglichkeiten mit verbesserten Bildungs- und Vermittlungsdiensten verband. Auf der Grundlage einer Beschreibung der wichtigsten institutionellen Reformen zeigen wir, dass die an Bedürftigkeitstests gebundene Grundsicherung heute die bei weitem häufigste Transferzahlung für Arbeitslose darstellt. Das Beschäftigungsniveau ist seit den Reformen insbesondere im Niedriglohnsektor beträchtlich gestiegen. Da vor allem diverse Formen atypischer Beschäftigung zugenommen haben, zählt ein wachsender Teil der Erwerbstätigen zur Gruppe der arbeitenden Armen, die ihr Erwerbseinkommen mit Leistungen der Grundsicherung aufstocken. Auf der Basis von SOEP-Daten zeigen wir, dass die arbeitenden Armen nicht nur zufriedener, sondern auch in vielfältiger Weise besser sozial integriert sind als vergleichbare nicht arbeitende Arme. Wie wir am Beispiel der Lebenszufriedenheit von Männern zeigen, hängen die positiven Effekte der Erwerbstätigkeit allerdings entscheidend von der Entlohnung und anderen Aspekten der Arbeitsplatzqualität ab. Die Wohlfahrtsbilanz der Hartz-Reformen könnte deshalb ungünstiger ausfallen, als die Beschäftigungsentwicklung vermuten lässt, da Arbeitsuchende nun eher zu Konzessionen bereit sind und auch schlechtere Stellenangebote akzeptieren.