Polizei und Ausländerrecht
In: Polizei aktuell 6
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In: Polizei aktuell 6
In: Deutsches Verwaltungsblatt: DVBL, Band 102, Heft 4/5, S. 194-199
ISSN: 0012-1363
1956 hat Ule die Unterscheidung von Grund- und Betriebsverhältnis entwickelt. Inzwischen hat sich diese Unterscheidung durchgesetzt. Sie weist nach wie vor den Weg, im Bereich der Sonderverhältnisse des Bürgers zum Staat Verwaltungsakte von schlichtem Verwaltungshandeln sinnvoll und der Intention des Par. 35 WwVfG gemäß zu unterscheiden. (GMH)
In: Verwaltungsarchiv: VerwArch ; Zeitschrift für Verwaltungslehre, Verwaltungsrecht und Verwaltungspolitik, Band 77, Heft 2, S. 117-144
ISSN: 0042-4501
Der Aufsatz beschreibt verschiedene Stationen der historischen Entwicklung der staatlichen Verwaltung, insbesondere in Deutschland. Er wählt folgende Perioden aus: Die Zeit der Karolinger und Staufer, den normannischen Staat in Sizilien im 12. Jahrhundert, die preußische Verwaltungsorganisation im 17. und 18. Jahrhundert sowie die gleichzeitige in einem süddeutschen Kleinstaat (Ansbach-Bayreuth). Die Verwaltung der Karolinger war noch auf personellen Beziehungen aufgebaut, unter den Staufern wurden Institutionen (Lehnswesen, Beamtentum) geschaffen. Der normannische Staat in Sizilien ist der erste Territorialstaat, dessen Verwaltung das Muster der modernen Staatenwelt zeigt. Die preußische Verwaltungsorganisation diente weitgehend der Unterhaltung der Armee und wurde auch in großem Umfang von ihr kontrolliert. In Ansbach-Bayreuth schuf Hardenberg eine moderne Ressortverwaltung. (MH)
In: Praxis der Gemeindeverwaltung
In: Verwaltungsgesetze des Bundes und der Länder Bd. 1, Halbbd. 1
In: Taschen-Gesetzsammlung 84
In: Deutsches Verwaltungsblatt: DVBL, Band 109, Heft 6, S. 360
ISSN: 0012-1363
In: Gesetze, Verordnungen, Kommentare
In: Verwaltungsgesetze des Bundes und der Länder Bd. 3, Halbbd. 1